Gesetz zur Stärkung der Impfprävention

Zeitplan: Verkündung am 11.12.2021, Inkrafttreten am 12.12.2021

Inhalt: Ausgleichszahlungen Krankenhäuser (Anrechnung auf Ganzjahresausgleich 85 Prozent); Versorgungszuschlag Covid (Anrechnung auf Ganzjahresausgleich 50 Prozent); angepasste Testpflichten Krankenhäuser und Reha (geimpft, genesen 2 x pro Woche); einrichtungsbezogene Impfpflicht (Nachweis bis 15.03.2021); Rechnungsprüfung OPS-Mindestmerkmale/ Strukturmerkmale (01.11.2021-19.03.2022); Anpassung Vergütung Reha- und Vorsorgeeinrichtungen als Entlastungskrankenhäuser bis 31.12.2021; für Krankenhäuser, die Ausgleichszahlungen erhalten, gilt PpUGV-Pandemie Ausnahmetatbestand.

Forderungen des BDPK: Ausweitung der Ausgleichszahlung auf alle Krankenhäuser (Psychiatrie und Spezialkliniken); Verlängerung des Zeitraums; Planungssicherheit 2022 (Ausgleichszahlungen, Corona-Mehrkostenzuschlag); Erhöhung Pflegeentgeltwert; Nachbesserung Ganzjahresausgleich 2021; Fortsetzung Corona-Mehrkostenzuschlag; Begrenzung MD-Prüfquote 5 Prozent.