Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Triage)

Zeitplan: 01.03.2022 Formulierungshilfe, weiterer Zeitplan nicht bekannt

Inhalt: Umsetzung der bestehenden Schutzpflicht aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des GG; keine Benachteiligung bei der Zuteilung pandemiebedingt nicht ausreichender intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.