Gesetz zu Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors
Zeitplan: Verkündung am 22.07.2021, Inkrafttreten am 23.07.2021
Inhalt: Verbesserung der Qualität der Datenbereitstellung und -nutzung im Hinblick auf das Innovationspotenzial von Daten für Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Staat; medizinische Einrichtungen sind angehalten, bestimmte bereits vorhandene Daten in einem offenen und maschinenlesbaren Format bereitzustellen.
Forderungen des BDPK: Einschränkung des Anwendungsbereichs auf öffentliche Unternehmen des Gesundheitswesens oder Einschränkung auf Daten, soweit die konkrete Datenerfassung und -erzeugung öffentlich finanziert wurde, vgl. BDPK-Stellungnahme hier.