Zeitplan: Verkündung am 10.11.2021, Inkrafttreten am 11.11.2021
Inhalt: Erweiterung um Bereiche Orthopädie, Gynäkologie/Geburtshilfe, neonatologische Pädiatrie sowie spezielle Pädiatrie; Änderung Belegungstage-Kriterium (4.500 statt 5.000); Anrechnung Hebammen in Gynäkologie und Geburtshilfe.
Forderungen des BDPK: bessere Berücksichtigung von Spezialversorgern (z. B. konservative Orthopädie, neurologische Frühreha); bessere Anrechnung von Pflegehilfskräften, Auszubildenden und weiteren Berufsgruppen; Übergangsfristen; Veröffentlichung der Datenanalysen des InEK; Evaluation der Pflegepersonaluntergrenzen auf Tauglichkeit, vgl. BDPK-Stellungnahme hier.