Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten bekommen kommunale Krankenhäuser sehr häufig und in erheblicher Höhe steuerfinanzierte finanzielle Zuwendungen von ihren Trägern, den Landkreisen und Städten. Dagegen müssen Krankenhäuser in freigemeinnütziger und privater Trägerschaft mit den Mitteln auskommen, die sie von den Sozialleistungsträgern (für die Betriebskosten) und den Bundesländern (für Investitionskosten) erhalten.
Wie diese Praxis – auch vor dem Hintergrund der anstehenden Krankenhausreform – rechtlich zu bewerten ist, hat die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf in einem Rechtsgutachten dargelegt. Auftraggeber des Rechtsgutachtens sind: Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V (BDPK e.V.), Deutscher Evangelischer Krankenhausverband (DEKV e.V.), Deutsches Rotes Kreuz e.V. (DRK e.V.), Katholischer Krankenhausverband Deutschland e. V. (kkvd).
Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 30. November 2023, im Haus der Bundespressekonferenz Berlin wird das Rechtsgutachten vorgestellt.