Umsetzungshinweise zum Entlassmanagement

Seit dem 1. August 2019 gilt der Rahmenvertrag Entlassmanagement für alle Reha-Einrichtungen verpflichtend. Wir haben hier noch einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

Am 1. Februar 2019 ist der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist in der Rehabilitation in Kraft getreten. Seit dem 1. August 2019 sind nun die Reha-Kliniken verpflichtet, diesen umzusetzen. Der Rahmenvertrag gilt für alle Entlassungen von Rehabilitanden, die über die gesetzliche Krankenversicherung eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme wahrnehmen. Die Kliniken müssen nun einen Anschlussversorgung strukturierter als bisher sicherstellen. Die Krankenkassen sind zu einer Unterstützung des Entlassmanagements verpflichtet. Neu hinzugekommen ist ein Verordnungsrecht für erforderliche Anschlussleistungen.
Weitere Umsetzungshinweise finden Sie in den Anlagen.