Wir begrüßen die Absicht des Gesetzgebers, mit dem MDK-Reformgesetz den Aufwand der
stetig zunehmenden Abrechnungsprüfungen einzudämmen und dadurch den Mitarbeitern in den Krankenhäusern wieder mehr Zeit für die Patienten zu geben. Es ist dringend notwendig, der ausufernden Anzahl der Prüfungen durch Obergrenzen zu begegnen. Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass der Entwurf vorsieht, Leistungen der neurologischneurochirurgischen Frührehabilitation vom Fixkostendegressionsabschlag auszunehmen.
Auch die Absicht, zukünftig in einem gestuften System der Abrechnungsprüfung die zulässigen Prüfquoten und Sanktionen von der Qualität der Abrechnungen abhängig zu machen, ist grundsätzlich sinnvoll. Allerdings muss bei der Einführung eines gestuften Systems der Abrechnungsprüfung sorgfältig darauf geachtet werden, dass die Einordnung der Stufen nach objektiven Kriterien erfolgt, die nicht von den Krankenkassen beeinflussbar sind.
Den vollständigen Wortlaut der BDPK-Stellungnahme finden Sie in der Anlage.