Referentenentwurf zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung - PpUGV

Die Verschärfung der bereits festgelegten Pflegepersonaluntergrenzen ist grundsätzlich kein geeignetes Mittel zur Verbesserung der Qualität der Patientenversorgung. Zur Vermeidung eventueller Fehlanreize des Vergütungssystems sind Untergrenzen inzwischen überflüssig geworden.

Im neuen Pflegebudget können die Kosten für Pflege am Bett voll geltend gemacht werden. Es bestehen deshalb sicher keine Anreize, an Pflege zu sparen. Werden Untergrenzen nicht erreicht, liegt dies ausschließlich am existierenden Fachkräftemangel. Gerade dann brauchen Krankenhäuser die Flexibilität, ihren Personaleinsatz auch kurzfristig am Patientenbedarf ausrichten zu können. Nur so lässt sich bestmögliche Verfügbarkeit einer guten Patientenversorgung aufrechterhalten. Wird an Untergrenzen festgehalten, wird das zu ungeregelten Abmeldungen und Schließungen von Krankenhausbetten und Krankenhausabteilungen führen. Besonders betroffen davon sind die Intensivbetten und zukünftig die neurologischen Betten. Bei den aktuell geltenden Untergrenzen mussten bereits 37 Prozent der Kliniken zeitweise Intensivbetten schließen.  Die vorgesehene Änderung vollzieht sich dabei ohne nachvollziehbare und veröffentlichte Datengrundlage und wirkt wie der Versuch, Versorgungskapazitäten durch beliebige Vorgaben zu reduzieren.

Den vollständigen Wortlaut der BDPK-Stellungnahme finden Sie in der Anlage.