Seit Einführung der Pflegeversicherung kommt es an der Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung zu dem Problem, dass Menschen notwendige Rehabilitationsmaßnahmen nicht erhalten und dadurch zu schnell in die Pflegebedürftigkeit abrutschen. Für die betroffenen Menschen bedeutet dies, dass sie ihre Selbständigkeit dauerhaft aufgeben müssen und von fremder Hilfe im Pflegeheim abhängig werden. Das Anliegen des Referentenentwurfs, den Grundsatz „Rehabilitation vor Pflege" zu stärken, begrüßen wir ausdrücklich.
Neben dieser menschlichen Dimension wirkt sich das Problem auch ökonomisch aus. Die erwartete Verdopplung der Pflegebedürftigen auf über 4 Millionen bis zum Jahr 2040 dürfte mit einem erheblichen Anstieg von Pflegekosten einhergehen, den es durch Verschiebung oder Vermeidung von Pflegebedürftigkeit zu begrenzen gilt.
Trotz eindeutiger gesetzlicher Verankerung des Prinzips „Reha vor Pflege“ wird von Experten die Ursache darin gesehen, dass die Krankenkassen für Leistungen zur Vermeidung/Verschiebung von Pflegebedürftigkeit bezahlen müssen, vom Erfolg dann allerdings nicht mehr profitieren. Leistungen der medizinischen Rehabilitation, mit denen Pflegebedürftigkeit und damit auch Leistungen der Pflegeversicherung vermieden werden, erbringt und finanziert die gesetzliche Krankenversicherung. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesten, hat vorgeschlagen, dass Rehabilitation von dem Träger finanziert wird, der den Nutzen aus dem Erfolg der Maßnahme zieht.