Stellungnahme zum Patientenrechtegesetz

Stellungnahme des BDPK vom 1.2.2013 zum Gesetzentwurf des Patientenrechtegesetzes.

Der BDPK begrüßt die Initiative der Bundesregierung, mit einem Präventionsgesetz die Entwicklung und den Ausbau von gesundheitsförderlichen Verhaltensweisen zu unterstützen. Zum Ausbau der Prävention bei Kindern und Jugendlichen sollen primärpräventive Beratungselemente zum verbindlichen Inhalt der sogenannten U-Untersuchungen werden.

Die Leistungen zur stationären medizinischen Vorsorge für Mütter und Väter gem. § 24 SGB V sind aufgrund ihrer vielfältigen Wirkung ein essentielles Element in der Prävention und sollten in diesem Zusammenhang gestärkt und ausgebaut werden. Mit der Präventionsleistung für den betroffenen Elternteil wird aufgrund der familienmedizinischen Ausrichtung der Leistung dessen Gesundheitskompetenz geschult und gestärkt. Diese Mütter und Väter sind als „Manager für Familienmedizin“ anzusehen, so dass mit der stationären Vorsorgeleistung für den Betroffenen immer auch das gesundheitsförderliche Verhalten der übrigen Familienmitglieder gestärkt wird. Dies ist gerade in den Familien gefährdet, bei deren „Managern“ bereits ein eigener Vorsorgebedarf besteht, etwa weil Gesundheitsstörungen vorliegen.