Stellungnahme zum Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Wir begrüßen, dass mit dem Verordnungsentwurf die von Hebammen erbrachten pflegerischen Tätigkeiten künftig ohne Einschränkungen im Rahmen der Pflegepersonaluntergrenzen berücksichtigt werden sollen. Das ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der pflegerischen Versorgung und Qualität, der unbedingt auf weitere therapeutisch-pflegerisch tätige Berufsgruppen im Krankenhaus erweitert werden muss. Therapeutische Spezialisten leisten seit Jahren einen entscheidenden Beitrag zur pflegerischen Versorgung und entlasten examinierte Pflege.

Kritisch bewerten wir hingegen die vorgesehene Anhebung der Pflegpersonaluntergrenzen in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Die betroffenen Krankenhäuser haben nicht einmal drei Wochen Zeit, um das dafür nötige Personal vorzuhalten – und dies, obwohl Fachabteilungen zunehmend wegen Personalausfällen und steigenden Patientenzahlen schließen müssen. Wenn an der Regelung festgehalten wird, sind Übergangsregelungen dringend notwendig.
 

Die Stellungnahme finden Sie hier zum Download.