Im Rahmen der Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes hatten wir bereits den besonderen Handlungsbedarf bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen für ärztliche, pflegerische und weitere therapeutisch tätige Berufsgruppen sowie die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Standards und einheitlicher Fristsetzungen im Anerkennungsverfahren adressiert. Diese Anpassungen sind von hoher Bedeutung, da ausländische Fachkräfte oftmals mit intransparenten und extrem bürokratischen und langwierigen Verfahren konfrontiert sind.
Um ausländische Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten schnellstmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren, schlagen wir vor, diese für die Dauer des Anerkennungsverfahrens als Pflegehilfskräfte im Sinne der Pflegekostenabgrenzungsvereinbarung anzuerkennen. Hierdurch würde eine wesentliche Regelung zur Überwindung des Fachkräftemangels geschaffen und sichergestellt, dass dieser Personenkreis während des Anerkennungsverfahrens bereits tätig werden kann.