Stellungnahme in der ersten Phase der Sozialpartnerkonsultation zur Änderung der Arbeitszeitrichtlinie

In der erste Phase der Anhörung der Sozialpartner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie nimmt der BDPK am 19.5.2010 zu den aufgeworfenen Fragen Stellung und fordert die Differenzierung zwischen aktiver und inaktiver Arbeitszeit während der Bereitschaftsdienste sowie die unbefristete Beibehaltung der bereits im deutschen Arbeitszeitgesetz enthaltenen "opt-out-Regelung".