Den angehenden Ärztinnen und Ärzten müssen die Grundlagen der ICF Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit vermittelt und die Bedeutung der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft und Umwelt für ihre Patientinnen und Patienten verdeutlicht werden. Mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Bundesteilhabegesetz wurden das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen gestärkt. Rehabilitation hat für die Umsetzung dieser Rechte eine essenzielle Bedeutung. Zudem ist die Rehabilitation ein fester Bestandteil der Versorgungskette. Aus diesem Grund muss bereits im Medizinstudium auch Wissen zu den rechtlichen Grundlagen, Abläufen und Wirkmechanismen der Rehabilitation vermittelt werden.
In diesem Zusammenhang ist auch die stärkere akademische Präsenz von Rehabilitationsmedizinern dringend erforderlich. Die fachbezogene Lehre im Querschnittsfach „Rehabilitation, Physikalische Medizin, Naturheilverfahren“ kann jedoch nur an wenigen Universitätskliniken mit einem eigenen Lehrstuhl und größerer physikalisch-rehabilitativer Abteilung ausreichend vermittelt werden. Die rehabilitative Patientenversorgung findet zu einem Großteil in außeruniversitären Strukturen statt. Aus diesem Grund befürwortet der BDPK ausdrücklich, dass die Universitäten nun auch mit Rehabilitationseinrichtungen Kooperationsvereinbarungen über die Durchführung der Ausbildung im Praktischen Jahr treffen können.
Neben der theoretischen Wissensvermittlung ist es besonders wichtig, dass Medizinstudentinnen und Medizinstudenten auch praktische Erfahrungen in Rehabilitations-Einrichtungen sammeln und die gesundheitliche Entwicklung von Patientinnen und Patienten auch im Langzeitverlauf, über die ambulante und stationäre Krankenversorgung hinaus, kennenlernen und begleiten können. So sollen die Studentinnen und Studenten auch ausführliche Untersuchungen und Anamneseerhebungen bei Patientinnen und Patienten im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme unter Anleitung von Reha- bzw. Sozialmedizinern durchführen. Der BDPK befürwortet aus diesem Grund die neu geschaffene Möglichkeit der Absolvierung eines Quartals des Praktischen Jahres in einer Reha-Einrichtung. Darüber hinaus erachten wir auch die Etablierung eines verpflichtenden Blockpraktikums in der physikalischen und rehabilitativen Medizin für dringend erforderlich. Letzteres ist insbesondere vor dem Hintergrund der mit der Schaffung einer einmonatigen Wahlfamulatur verbundenen Kürzung der zweimonatigen Pflicht-Famulatur im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung wichtig.
Die konkreten Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf einer geänderten Approbationsordnung für Ärzte und Ärztinnen sind in der Anlage nachzulesen.
Die Stellungnahme steht hier zum Download bereit.