Durch die Einführung des DRG-Systems wurde in den Krankenhäusern ein Wechsel vom Selbstkostendeckungsprinzip hin zu Fallpauschalen und der wirtschaftlichen Eigenverantwortung von Kliniken vollzogen. Patienten können sich in diesem System frei für das für sie passende stationäre Versorgungsangebot und die für sie besten Qualität entscheiden. Kliniken unterschiedlicher Trägerschaft müssen sich im Wettbewerb um eine gute medizinische Versorgung zu möglichst niedrigen Kosten behaupten. Durch die DRG-Begleitforschung ist belegt, dass wichtige Erwartungen an das DRG-System, wie eine bessere Qualität, kürzere Liegezeiten, mehr Transparenz aber auch mehr Wirtschaftlichkeit erfüllt wurden (vgl. Fürstenberg et al. G-DRG Begleitforschung gemäß § 17b Abs. 8 KHG.
Endbericht des dritten Forschungszyklus. Berlin 2013).
Kritisiert wird, dass das DRG-System zu einer zunehmenden Arbeitsverdichtung in allen Bereichen des Krankenhauses geführt hat. Es ist deshalb richtig, das DRG-System als lernendes System weiterzuentwickeln und nach Möglichkeiten zur besseren Abbildung von pflegerischer Versorgung, Notfallversorgung und nicht operativen Leistungen zu suchen. Die Grundprinzipien von Qualität, wirtschaftlicher Eigenverantwortung und Trägerpluralität sollten dabei nicht verlassen werden.