Privatkliniken von der Umsatzsteuer befreien

Stellungnahme vom 1. Oktober 2018 zum Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Anlässlich der öffentlichen Anhörung am 15.10.2018 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat der BDPK seine Stellungnahme eingebracht.
Mit dem Entwurf des Gesetzes sollen unter anderem unionsrechtliche Regelungen in deutsches Recht umgesetzt werden.

Anlässlich der öffentlichen Anhörung am 15.10.2018 zum Gesetzentwurf hat der BDPK seine Stellungnahme fristgerecht an den Finanzausschuss des Bundestages gesandt.

Es geht dabei vor allem um die Leistungen von Privatkliniken, die neben der Zulassung nach § 30 GewO keine weitere Anerkennung oder Zulassung durch Sozialversicherungsträger haben und nach geltendem Recht nur eingeschränkt von der Umsatzsteuer befreit sind. Um Klarheit bei der Frage der Umsatzsteuerpflicht zu erreichen, fordern wir eine gesetzliche Neuregelung von § 4 Nr. 14 b UStG, die die Umsatzsteuerpflicht von der erbrachten Leistung abhängig macht.

Die erste Lesung zum Gesetzentwurf hat am 27. September 2018 stattgefunden. Im November folgt die zweite und dritte Lesung. Ebenso die abschließende Bundesratssitzung.

 

Die komplette Stellungnahme finden Sie hier zum Download.