Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe

Stellungnahme vom 10. Dezember 2015 zum Entwurf des Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe.

Vorbemerkungen

Wesentliche Inhalte der Reform der Pflegeberufe wie die Verteilung der praktischen Einsätze oder der Rahmenlehrplan werden nicht durch das Gesetz, sondern durch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung festgelegt.

Da diese bislang nicht vorliegt und aufgrund der engen 14-tägigen Frist, ist eine notwendige vertiefte Diskussion der Auswirkungen des Reformvorhabens im Einzelnen nicht möglich.

Generell muss sich der Erfolg einer Reform der Pflegeberufe daran messen lassen, wie gut eine zukünftige Pflegeausbildung Fachkräfte für die Versorgung von Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken qualifiziert.

Kritisch sehen wir das Reformvorhaben insbesondere aufgrund folgender Eckpunkte:

Ausbildungsinhalte

  • Mit der Reform sollen drei Pflegeberufe mit unterschiedlichen Inhalten zusammengeführt werden.
  • Die Zusammenführung von ehemals drei Ausbildungen mit unterschiedlichen Lerninhalten darf nicht zu Lasten der Tiefe der Ausbildung erfolgen.
  • Es muss sichergestellt sein,dass Pflegekräfte auch zukünftig vollumfänglich einsetzbar bleiben ohne, dass spezifische Wissensinhalte nachqualifiziert werden müssen.

Ausbildungsniveau

  • Bislang werden in den Pflegeberufen Bewerber mit unterschiedlichen Vorqualifikationen und Bildungsniveaus ausgebildet.
  • Durch eine Zusammenlegung der Ausbildungen, darf das Niveau der Pflegeausbildung insgesamt nicht abgesenkt werden.
  • Gute Auszubildende dürfen nicht durch ein niedriges Ausbildungsniveau abgeschreckt werden.
  • Gleichzeitig dürfen Auszubildende mit einer eher niedrigen Vorbildung durch die Anforderungen einer generalistischen Ausbildung nicht überfordert werden.
  • Für Bewerberinnen und Bewerber, deren Qualifikation noch nicht ausreichend ist, müssen geeignete Wege der Vorqualifikation und flexible Ausbildungswege (bspw. Pflegeassistenzberuf) bestehen.
  • Begleitend sollten auch in den Krankenhäusern bereits fest verankerte hochqualifizierte neue Berufsbilder in der Pflege (OTA, ATA und CTA) staatlich anerkannt und rechtssicher ausgestaltet werden.

Ausbildungsangebot

  • Um eine Pflegeausbildung wohnortnah anzubieten, muss Krankenpflegeschulen auch innerhalb einer Generalistik die Perspektive zur Fortführung ihrer Tätigkeit gegeben werden.
  • Neben Finanzierungsfragen muss hierzu frühzeitig geklärt werden, wie sich unterschiedliche Ausbildungsinhalte in die schulische Ausbildung integrieren lassen.

Aktuell bleiben noch viele Fragen zu diesen Punkten offen.

Wir appellieren dringend an den Gesetzgeber auf diese Anforderungen zu achten, um die Qualität der Pflegeausbildung auch nach der Reform aufrecht zu erhalten.