Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Pflegepersonals

Anlässlich der öffentlichen Anhörung am 10.10.2018 zum Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz hat der BDPK dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages seine Stellungnahme zugeleitet.

In der vom BDPK vorgelegten Stellungnahme zum Gesetzentwurf PpSG sind folgende wichtige Punkte zu nennen:

Krankenhäuser:

  • Der BDPK begrüßt das Pflegestellenförderprogramm, das ab 2019 wirkt.
  • Wir begrüßen den vollen Tarifausgleich, der aber erst ab 2020 wirkt und durch einen krankenhausindividuellen Tarifausgleich 2019 ergänzt werden sollte.
  • Wir kritisieren die Ausgliederung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen ab 2020, die das Ende des DRG-Systems bedeuten würde.

Rehakliniken:

  • Wenn Krankenhäuser und Pflegeheime die Personalkosten für zusätzlich eingestellte Pflegekräfte erstattet bekommen, werden sie versuchen, gut und fertig ausgebildete Pflegekräfte aus den Rehabilitationskliniken abzuwerben.
  • Der BDPK fordert wirksame Refinanzierungsmöglichkeiten für steigende Personalkosten auch für Rehabilitationseinrichtungen (Streichung der Grundlohnrate).
  • Um einen bedarfsgerechten und verbesserten Zugang zur Rehabilitation für pflegende Angehörige zu gewährleisten, fordert der BDPK den Genehmigungsvorbehalt der Rehabilitationsleistung durch die Krankenkassen zu streichen.

Im Einzelnen geht die Stellungnahme auf nachfolgende Punkte ein:

I.  Entwicklung einer neuen Pflegepersonalkostenvergütung
II.  Vereinbarung eines Pflegebudgets ab 2020: Pflegeentlastende und substituierende Maßnahmen
III.  Strukturfonds und Neugestaltung förderungsfähiger Vorhaben
IV.  Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung in Krankenhäusern und bei Pflegeeinrichtungen
V.  Verbesserter Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation
VI.  Weiterentwickeltes Pflegestellenförderprogramm
VII.  Vereinheitlichung der Mengensteuerung (Fixkostendegressionsabschlag)
VIII.  Pflegezuschlag
IX.  Refinanzierung Personalkosten

Und weiterer gesetzlicher Handlungsbedarf:

I.  Keine Abschläge bei der stationären Notfallversorgung
II.  Zahl der Ausbildungsträger für Pflegekräfte erhöhen

Der weitere Zeitplan des Gesetzgebungsverfahrens zum PpSG sieht folgendermaßen aus:

10.10.2018      Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags
Oktober 2018   2./3. Lesung im Bundestag
23.11.2018      2. Durchgang Bundesrat

Das Gesetz ist zustimmungsfrei.