Der BDPK begrüßt die Stärkung und verbindlichere Ausgestaltung des SGB IX im Teil 1. Damit Betroffene optimale Leistungen erhalten, ist es notwendig, die vorhandenen Ressourcen sinnvoll und effizient zu nutzen. Dazu ist eine reibungslose Kooperation und Koordination notwendig. Das SGB IX bietet eine große Chance dies im gegliederten System zu leisten.
Leistungserbringer der medizinischen Rehabilitation sollten sich auf die Leistungserbringung konzentrieren dürfen, dazu benötigen sie einheitliche und transparente Rahmenbedingungen. Das Neben- und Gegeneinander von Verträgen und Vorgaben unterschiedlicher Reha-Träger hindert eine am Teilhabebedarf des Rehabilitanden orientierte Leistungserbringung.