Bruchstellen und überzogene Regulierungen vermeiden

BDPK zu Empfehlungen der Reformkommission: Die privaten Klinikträger bewerten die Einführung tagesklinischer Behandlungen in den Krankenhäusern als richtigen Ansatz. Bei der Umsetzung der dazu von der Krankenhaus-Reformkommission aktuell vorgelegten Empfehlungen müssen jedoch Versorgungs-Bruchstellen und überzogene Regulierungen vermieden werden. Ansonsten werde der gewünschte Erfolg nicht nur ausbleiben, sondern ins Gegenteil verkehrt.

Die jetzt empfohlene flächendeckende Einführung tagesklinischer Behandlungen in Krankenhäusern weist in eine ähnliche Richtung wie die Vorschläge zur ambulanten Öffnung von Krankenhäusern, die der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) im Juni dieses Jahres in einem Eckpunktepapier an die Reformkommission adressiert hatte. Anders als der BDPK-Vorschlag bezieht sich die Kommissions-Empfehlung allerdings ausschließlich auf stationäre Krankenhausleistungen, womit nach Ansicht des BDPK die Überwindung der Sektorengrenzen nicht gelingen wird. Um vorhandene Bruchstellen abzubauen, brauche es eine echte Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung.

Zudem sieht der BDPK die Gefahr, dass die Empfehlungen der Kommission zu überdimensionierten Regulierungen führen. Damit würde die Umsetzung der Öffnung bei den Krankenhäusern im Keim erstickt, was gerade bei der beabsichtigten grundlegenden Reform unbedingt vermieden werden müsse. Deshalb muss nach Ansicht des BDPK insbesondere die vorgesehene Überprüfung der primären Fehlbelegung durch den Medizinischen Dienst gestrichen werden. Ansonsten käme es zu kleinteiligen und bürokratischen Streitigkeiten zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern und die Krankenhäuser würden von der optionalen Tagesbehandlung wohl keinen Gebrauch machen. Ebenso hinderlich bei der Umsetzung der Kommissions-Empfehlungen ist aus Sicht des BDPK zudem die Festschreibung der Grenzverweildauern und der Mindestaufenthaltsdauern pro Tag im Krankenhaus. Mit diesen aus der stationären Versorgung abgeleiteten Vorgaben wird die Umsetzung der ambulanten Öffnung eher unwahrscheinlich.

Aufgrund der von den Krankenkassen abgegebenen Kommentare zu den Vorschlägen der Krankenhaus-Reformkommission warnt der BDPK vor deren überzogenen Vorstellungen und Forderungen. Perspektivisch entstehende Wirtschaftlichkeitspotentiale dürften nicht von den Kassen abgeschöpft werden, damit die Entwicklung einer klinisch-ambulanten Behandlung im Krankenhaus nicht im Keim erstickt werde.

 

Das BDPK-Eckpunktepapier zur Krankenhaus-Reform können Sie hier lesen und herunterladen.

Die BDPK-Pressemitteilung können Sie hier als Word-Datei und als PDF herunterladen.