Der BDPK hatte bereits im öffentlichen Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass es weder fachlich noch sachlich zu begründen ist, die Reha-Einrichtungen von der Pflegeassistenz-Ausbildung auszugrenzen. Gleiches gilt auch für Pflegefachausbildung. Durch die Einbeziehung von Reha-Einrichtungen könnten bundesweit Tausende neue Pflege-Ausbildungsplätze angeboten werden. Und das wäre dringend erforderlich, denn Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass in zehn Jahren deutschlandweit bereits 90.000 Pflegekräfte fehlen werden. Bis zum Jahr 2049 könnte sich diese Zahl auf 280.000 verdreifachen.
Dieser Entwicklung wollte offensichtlich auch die aktuelle Bundesregierung entgegensteuern und legte in ihrem Koalitionsvertrag den Regierungsauftrag fest, dass die Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zugelassen werden sollen. Die zuständigen Bundesministerien sehen sich an diesen Auftrag aber offenbar nicht gebunden, denn in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren, in denen eine Anpassung möglich gewesen wäre, blieben die Reha-Kliniken ausgeschlossen. So auch im heute vorgestellten „Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung“ (PflAssEinfG). Während das am Gesetzentwurf beteiligte Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine Zulassung der Reha-Kliniken befürwortet, lehnen das Familien- und das Gesundheitsministerium dies ab. Sie wollen lediglich die Möglichkeit schaffen, dass 160 Stunden der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert werden können. Als Grund für ihre Ablehnung nennen die beiden Ministerien, dass gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Ausbildungsträger mehr als 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung anbieten soll und nicht durch Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern. Zudem gebe es bereits genug Träger für die Pflegeausbildung, weitere würden deshalb nicht benötigt. Wie die Ministerien zu dieser Auffassung gelangen können, ist aus Sicht des BDPK völlig unverständlich. Dass Ausbildungsstätten fehlen, wird durch den offensichtlichen Mangel an Pflegekräften doch schmerzhaft belegt. Auch die willkürliche Grenze von 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung hält der BDPK für realitätsfern. Pflegeeinrichtungen dürften dann auch keine Ausbildungsträger sein, da sie einen Großteil der Pflegeausbildung in Kooperationen erbringen. Daran wird deutlich, dass ausschließlich das Ziel im Vordergrund stehen muss, dass die vorgesehenen Ausbildungsinhalte aus der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt werden. Wo das am Ende geschieht, ist dagegen nicht erheblich.
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