Zugang zur Rehabilitation erleichtert – Bundestag beschließt IPReG

Der Bundestag hat gestern in seiner 2./3. Lesung das Gesetz zur Stärkung der Intensivpflege und Rehabilitation (IPReG) in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen.

Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK: „Nach einiger Verzögerung begrüßen wir, dass der Bundestag gestern das IPReG beschlossen hat. Nachdem es in der Vergangenheit nur wenig Anpassungen zur Reha gegeben hat, ist dieses Gesetz ein großer Schritt in die richtige Richtung, dafür sind wir Gesundheitsminister Jens Spahn dankbar.“

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes ist ein erleichterter und deutlich unbürokratischer Zugang zur medizinischen Rehabilitation im Bereich der Geriatrie. So sollen nun mehr Vertragsärzte die medizinische Notwendigkeit einer Rehabilitations-Maßnahme feststellen. Die Krankenkassen sind an diese Feststellung gebunden.

Als weiteren Punkt sieht das Gesetz die Abschaffung der sogenannten Grundlohnrate vor. Dadurch ist die Refinanzierung höherer Personalkosten in den Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen möglich. „Diese Entscheidung ist für die Reha maßgeblich, sie trägt deutlich zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen um dringend benötigtes Fachpersonal bei. Ebenso positiv bewerten wir, dass im IPReG die Reha-Leistungserbringer auf gleicher Höhe mit dem GKV-Spitzenverband eine gemeinsame Verantwortung hinsichtlich der Vereinbarungen von Rahmenempfehlungen zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen tragen. Damit erhalten die Reha-Einrichtungen erstmals ein partizipatives Leistungserbringerrecht, da sie durch die Verbände an der Ausgestaltung der Leistungs- und Vergütungsgrundlagen beteiligt werden,“ so Thomas Bublitz.

Weiterer Reformbedarf für die Reha
Nach wie vor sieht der BDPK weiteren Reformbedarf für die Reha in folgenden Punkten: Abschaffung des Genehmigungsvorbehalts für alle Reha-Indikationen, die Pflegebedürftigkeit vermeiden, Wunsch- und Wahlrecht ganz ohne Mehrkosten, Direkteinweisungsverfahren für die Anschluss-Rehabilitation, Gleichstellung der ambulanten Reha, Versorgungs- und Vergütungsverträge, die für alle GKVen gelten, Zulassung von Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger im Pflegeberuf.

Interessante Fakten und Forderungen zur medizinischen Rehabilitation finden unter www.rehamachtsbesser.de sowie unter www.bdpk.de.