Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfes ist, dass die Verordnung einer medizinischen Rehabilitationsleistung durch den behandelnden Hausarzt für die Leistungsentscheidung der Krankenkasse verbindlich wird. Die Krankenkassen dürfen von der Einschätzung des behandelnden Hausarztes zur medizinischen Notwendigkeit der Rehabilitationsleistung nur noch abweichen, wenn sich dies zweifelsfrei aus einem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ergibt. Wichtig wäre nun noch aus Sicht des BDPK im Gesetz auch zu verankern, dass dieses Gutachten den Patienten und dem verordnenden Hausarzt zur Verfügung gestellt wird.
Vorgesehen ist weiterhin, dass die Patienten nur noch zur Hälfte an den entstehenden Mehrkosten beteiligt werden, wenn sie sich für eine andere als die von der Krankenkasse ausgewählte Rehabilitationsklinik entscheiden. An dieser Stelle übt der BDPK Kritik am Gesetzentwurf. Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die Patienten zuzahlen müssen, wenn sie unter den zugelassenen Rehabilitationseinrichtungen auswählen. Eine freie Wahl von Arzt und Krankenhaus ist bereits seit Jahrzehnten essentiell im deutschen Gesundheitswesen und für die medizinische Rehabilitation längst überfällig.
Aus Sicht des BDPK ist es ebenfalls sinnvoll, dass der Gesetzgeber verlässliche Grundlagen für die Vereinbarung von Vergütungssätzen schafft und die Begrenzung der Pflegesatzsteigerungen durch die sogenannte Grundlohnrate streicht. Dadurch wird nun endlich eine angemessene Refinanzierung der stetig steigenden Kosten in der medizinischen Rehabilitation möglich. „Damit bleiben Rehabilitationseinrichtungen im Kampf um die immer schwerer zu findenden Fachkräfte wettbewerbsfähig“, so Dr. med. Katharina Nebel.
Positiv ist außerdem, dass der GKV-Spitzenverband gemeinsam mit den Verbänden der Reha-Leistungserbringer zukünftig verbindliche Rahmenempfehlungen für Versorgungsverträge zwischen den Krankenkassen und den Kliniken vereinbaren muss. Das hebt die Übermacht der Krankenkassen gegenüber der einzelnen Rehabilitationseinrichtung in den Verhandlungen auf.
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