Versorgung verbessern statt behindern

Bürokratie und Auflagen gefährden die Versorgung psychiatrischer und psychosomatischer Patienten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) könnte das morgen ändern – oder weiter verschlimmern.

Berlin, 14.10.1020 – Die im Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) vertretenen Krankenhäuser in privater Trägerschaft appellieren an den G-BA, in seiner morgigen Sitzung die seit Anfang dieses Jahres geltende Richtlinie zu Personalvorgaben in der Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) grundlegend zu ändern. BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz sieht vor allem die Ausschussmitglieder der Krankenkassen in der Verantwortung: „Statt Transparenz und qualitativer Weiterentwicklung hat die Richtlinie mehr Bürokratie gebracht. Im Interesse ihrer Versicherten sollten die Kassenvertreter deshalb jetzt einlenken und einer praxisgerechten Lösung zustimmen.“

Der G-BA, das höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hatte die Richtlinie im September 2019 gegen die Stimmen der Krankenhäuser beschlossen. Danach müssen die psychiatrischen Kliniken seit dem 1. Januar 2020 für jede therapeutisch und pflegerisch tätige Berufsgruppe die geleisteten Vollkraftstunden berechnen und quartalsweise nachweisen. Auf Basis von verschiedenen Faktoren wird der ermittelte Behandlungsaufwand anhand berufsgruppenspezifischer Minutenwerte in Mindestpersonalvorgaben übersetzt. Seit ihrer Einführung wird die Richtlinie von zahlreichen medizinischen Fach- und Berufsverbänden ebenso wie von den Krankenhäusern zum Teil scharf kritisiert. Einheitlicher Tenor: Mit kleinteiligen stationsbezogenen Dokumentationspflichten lassen sich keine modernen psychiatrischen Therapien schaffen, die stationsübergreifend und am individuellen Patientenbedarf orientiert sind. Deshalb müssten die Regelungen dringend geändert werden. Der BDPK sieht in der Richtlinie eine unglückliche Kombination aus bürokratischen Vorgaben und Sanktionen, die sich angesichts des Fachkräftemangels und der bestehenden Pflichtversorgung nicht einhalten lassen.

In der GBA-Sitzung am 15. Oktober 2020 berät und beschließt der Ausschuss auch die Konsequenzen der Nichteinhaltung von Vorgaben. Aus Sicht der Krankenhäuser in privater Trägerschaft müssen die Sanktionen entschärft und die aufgrund der COVID-19-Pandemie geltende Aussetzung der Nachweispflichten verlängert werden.

Der BDPK stützt seinen Appell an den G-BA auch auf eine Studie des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dieses hatte im September 2020 die Ergebnisse des zweiten Forschungszyklus (Datenjahre 2016 bis 2018) für die Begleitforschung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltsystem) veröffentlicht. Die Forschungsergebnisse des InEK sind eindeutig: Eine Verbesserung der Behandlungsqualität durch die Einführung des Systems kann nicht nachgewiesen werden, wohl aber steigende Kosten bei den Abrechnungsprozessen bei allen Beteiligten. Deutlich zugenommen hat auch der Anteil an Einzelfallprüfungen durch den MDK sowie damit verbundene Korrekturen und Klageverfahren.