Rettung für die Reha möglich

Trotz vorhandener Hilfsprogramme geraten bundesweit immer mehr Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen durch Corona in existenzielle Schwierigkeiten. Abhilfe könnte der Gesetzgeber schaffen, indem er die bestehenden Ausgleichs- und Zuschlagsregelungen präziser und verbindlicher gestaltet. Konkrete Lösungsvorschläge dazu haben die Kliniken heute an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übersandt.

Durch das Aufeinandertreffen von drastischen Einnahmeausfällen und immensen Mehrkosten sind während der Corona-Pandemie hunderte deutsche Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in eine bedrohliche finanzielle Schieflage geraten. Daran ändern auch die verschiedenen Corona-Hilfspakete bislang nur wenig. Dr. Katharina Nebel, Präsidentin des Bundesverbands Deutscher Privatkliniken (BDPK), der die Interessen der über 600 privat geführten Reha-Kliniken vertritt, hat deshalb jetzt in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wirkungsvolle und einfach umsetzbare Gesetzesänderungen vorgeschlagen. „Der gute Wille der Bundesregierung, die Reha in Corona-Zeiten zu stabilisieren, war zwar erkennbar, aber leider ist davon zu wenig in den Einrichtungen angekommen,“ so die BDPK-Präsidentin. Die Hindernisse könnten nach ihrer Überzeugung kurzfristig und mit geringem Aufwand beseitigt oder zumindest gemildert werden.

In ihrem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister erläutert die BDPK-Präsidentin, dass die bestehenden gesetzlichen Regelungen für Ausgleichszahlungen wegen Corona bedingter Belegungsausfälle eine unnötige zeitliche Befristung und unscharfe Umsetzungsvorgaben beinhalten. Die Einrichtungen würden bereits seit drei Monaten auf entsprechende Zahlungen der Krankenkassen warten, zudem sei der Ausgleich nur bis Ende Januar befristet. „Das ist angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und der Lage in den Kliniken nicht angemessen,“ erklärt Dr. Nebel. Laut Gesetz sei eine Verlängerung auf neun Monate grundsätzlich möglich, es fehle lediglich die ministerielle Klarstellung. Auch die per Gesetz eingeführten Zuschläge für Corona bedingte Mehrkosten seien in den Kliniken bisher kaum angekommen, berichtet die BDPK-Präsidentin. Die entsprechende gesetzliche Regelung dazu sehe vor, dass der Zuschlag für jede Einrichtung einzeln und mit jeder Krankenkasse gesondert verhandelt werden müsse. „Das ist bei bundesweit mehr als 1.200 Vorsorge- und Reha-Einrichtungen und über 100 Krankenkassen in Corona-Zeiten nicht leistbar,“ meint Dr. Nebel. Da die Krankenkassenverbände einheitliche Verhandlungen auf Bundes- oder Landesebene ablehnen, weil sie dafür keine gesetzliche Legitimation sehen, müsste der Gesetzgeber die jetzt die Lücke schließen: „Das Gesetz könnte einen verbindlichen Betrag festlegen oder bundesweite Verhandlungen erlauben. Beides ist schnell umsetzbar und würde die angeschlagenen Reha-Einrichtungen retten,“ ist sich die BDPK-Präsidentin sicher.