Appell des BDPK an die Gesundheitspolitik

Vor der ersten Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Deutschen Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, appelliert der BDPK an die Parlamentarier:innen, die offensichtlichen Mängel des Gesetzentwurfs in den anstehenden Beratungen zu beheben. „Noch besteht die Möglichkeit, die Reform zu retten,“ erklärt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz.

Der BDPK sieht uneingeschränkt die Notwendigkeit einer grundlegenden Krankenhausreform. Allerdings ist dieser Entwurf wegen diverser handwerklicher Fehler, die zu Fehlanreizen und Wartezeiten für die Patienten führen, nicht geeignet, die zentralen Probleme der Krankenhausversorgung zu lösen. Die Krankenhäuser erhalten keine zukunftsfähige Refinanzierung der Betriebskosten, da die inflationsbedingten Preissteigerungen der Jahre 2022 und 2023 nicht ausgeglichenen werden. Auch werden die Mitarbeitenden in den Kliniken nicht von lähmender Bürokratie im Bereich von Dokumentation, Kontrollmeldungen und Abrechnungsprüfung entlastet. Im Gegenteil, es kommen neue bürokratische Anforderungen hinzu. Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form beschlossen werden, ist mit folgenschweren Verwerfungen und einer Gefährdung der Versorgungssicherheit zu rechnen. Die schwerwiegendsten Fehler im Reform-Entwurf hat der BDPK in einer Expertise veranschaulicht, die auch konkrete Lösungsvorschläge beinhaltet.

Wie weit die vermeintlich guten Absichten der Reform und die tatsächlichen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen auseinanderliegen, wird am Beispiel der Fachkrankenhäuser deutlich. Diese hochspezialisierten Kliniken zeichnen sich durch hohe Effizienz, exzellente Versorgungsqualität und sektorübergreifende Behandlungskonzepte aus – und entsprechen damit exakt dem von Bundesgesundheitsminister Lauterbach gezeichneten Idealbild. Dennoch würden mit der von ihm vorgesehenen Krankenhausreform rund die Hälfte der bundesweit bestehenden Fachkrankenhäuser vom Netz gehen müssen, weil die geplanten schablonenhaften Strukturvorgaben bei ihnen nicht anwendbar sind und von ihnen nicht umgesetzt werden können.

Ein weiterer eklatanter Mangel des geplanten Reformgesetzes ist, dass der vom Bundesgesundheitsminister kritisierten Fallzahlabhängigkeit der Krankenhäuser mit einer fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung entgegengewirkt werden soll. Das ist widersinnig und kann nicht dazu beitragen, dass das vorgegebene Ziel der „Entökonomisierung“ erreicht wird. Vielmehr wird nur eine reine Umverteilung der bereits im System befindlichen Gelder stattfinden, ohne dass Verbesserungen für die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser zu erwarten sind. Ein langfristiges Konzept für eine auskömmliche Finanzierung bedarfsnotwendiger Fachabteilungen beziehungsweise Standorte in ländlichen Regionen fehlt im Gesetzentwurf weiterhin.

Aus Sicht des BDPK würden mit einer unveränderten Verabschiedung des Gesetzentwurfs fragwürdige Instrumente zementiert, die zu einer erneuten Verkomplizierung des Systems führen und den Bundesländern kaum Spielraum bieten, um auf die Versorgungsbedürfnisse in den Regionen eingehen zu können. Grundlegende Änderungen sind deshalb jetzt im parlamentarischen Verfahren unbedingt erforderlich.

Diese Pressemitteilung können Sie hier als Word-Datei und als PDF herunterladen.

Die im Text genannte Expertise des BDPK können Sie hier nachlesen