„Die Reha trifft es besonders hart, denn die Erlösrückgänge durch eine Minderbelegung von 20 Prozent und gleichzeitige Kostensteigerungen von über 10 Prozent kann keine Klinik lange verkraften. Für Krankenhäuser greift zumindest der Ganzjahresausgleich, auch wenn dieser die Kostensteigerungen bei weitem nicht ausreichend kompensiert. Für die Reha gibt es nicht einmal diesen Ausgleich. Hinzu kommt aktuell die fast vollständige Rückforderung der nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz gewährten Mittel durch die Rentenversicherungsträger. Wenn Reha und Vorsorge jetzt komplett aus dem Schutzschirm fliegen, könnte das den Ruin für hunderte Einrichtungen bedeuten und tausende Beschäftigte müssten entlassen werden,“ beschreibt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz den Zustand. Die Reha-Kliniken würden seit über zwei Jahren trotz prekärer wirtschaftlicher Lage mit viel Energie und Verantwortungsbewusstsein die rehabilitative Versorgung aufrechterhalten. Dass es im neuen Covid-19-Schutzgesetz keine Verlängerung des Schutzschirmes für sie geben soll, führe bei ihnen und ihren Mitarbeiter:innen zu Frustration und Verzweiflung, erste Einrichtungen in Bayern und Hessen mussten bereits Insolvenz anmelden.
Ähnlich düster wie in der Reha sieht der BDPK die Folgen des geplanten GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes für die Krankenhäuser. Diese würden laut Gesetzentwurf ab 2024 die Finanzierungsgrundlage für 20.000 Pflegehilfskräfte verlieren. Berufsgruppen, die seit Jahren einen entscheidenden Beitrag zur pflegerischen Versorgung leisten und examinierte Pflege entlasten, sollen zukünftig nicht mehr im Pflegebudget finanziert werden. Krankenhäuser wären dann gezwungen, diese Berufsgruppen von der Pflege am Bett abzuziehen und zu entlassen. Diese Verluste müssten dann examinierte Pflegekräfte durch Mehrarbeit auffangen, für viele dieser Tätigkeiten seien sie zudem überqualifiziert. Das Gesetz hätte nicht nur für die Krankenhäuser und ihre Beschäftigten schädliche Folgen, sondern vor allem für die Patienten.
Die beiden aktuellen Gesetzesvorhaben des BMG widersprechen nach Auffassung des BDPK sowohl den aktuellen Erfordernissen als auch den Ankündigungen im Koalitionsvertrag der Ampelregierung: „Besonders die SPD hat eine Stärkung der Pflege gefordert, das geplante Gesetz würde aber genau das Gegenteil bewirken. Und statt der angekündigten Stabilisierung der Reha bedeutet der Gesetzentwurf ihren Untergang,“ kritisiert Thomas Bublitz. Unverständnis lösen die Gesetzesentwürfe beim BDPK auch deshalb aus, weil noch in der vergangenen Woche die Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) das BMG dazu aufgefordert hatte, die finanzielle Sicherheit der Krankenhäuser und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen sicherzustellen und sie frühzeitig finanziell abzusichern. Auch das BMG selbst hatte kürzlich in einer „Formulierungshilfe“ für den Entwurf eines neuen COVID-Schutzgesetzes noch den Ausgleich von Mindererlösen und Mehraufwendungen vorgesehen. In der Gesetzesvorlage, die jetzt im Bundestag beraten und dann beschlossen werden soll, ist davon nichts mehr zu finden. Der BDPK appelliert deshalb an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, seine eigenen Warnungen ernst zu nehmen: Auf die von ihm erwartete Corona-Welle im Herbst müsse die Gesundheitsversorgung vorbereitet sein – wenn Kliniken und Personal fehlen, wird dies nicht gelingen!
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