Der Beirat aus Wissenschaftlern sowie Vertretern der Kassen und der Kliniken empfiehlt, wesentliche Teile der pauschalen Hilfszahlungen an Krankenhäuser am 30. September 2020 auslaufen zu lassen. Danach sollen die Kliniken einen individuellen Ausgleich auf der Basis ihrer Einnahmen im Jahr 2019 erhalten. Das gerade entstehende Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) solle entsprechend ergänzt werden, schreibt die Kommission. BDPK-Präsidentin Dr. Katharina Nebel sieht dies als Bestätigung der BDPK-Empfehlungen: „Wir hatten schon im März dazu geraten, die Pauschale für leerstehende Betten nach den im Jahr 2019 erbrachten Leistungen krankenhausindividuell zu berechnen. Die Über- und Unterkompensationen, auf die der Expertenbericht jetzt hinweist, hätten so vermieden werden können. Ein Pauschalbetrag für alle Krankenhäuser konnte den genauen finanziellen Bedarf der unterschiedlichen Krankenhäuser eben nicht treffen.“
Die jetzt vorgestellten Regelungen sind nach Überzeugung der BDPK-Präsidentin eine gute Grundlage für die Krankenhäuser, weiterhin angemessen auf die Herausforderungen der Corona-Pandemie reagieren zu können. Es fehle allerdings eine Regelung für den Reha-Bereich. Die bisherige Bewältigung der Krise sei auch deshalb gelungen, weil die Krankenhäuser mit den Rehabilitationskliniken als „Backup“ für die Versorgung der vielen kranken Menschen parat gestanden hätten und gleichzeitig zusätzliche Intensivbetten mit Beatmungsmöglichkeit geschaffen wurden. „Dafür haben die Reha-Einrichtungen nicht nur lobende Worte, sondern auch einen finanziellen Ausgleich verdient,“ meint die BDPK-Präsidentin. Der BDPK plädiere deshalb dafür, dass Reha-Einrichtungen einen gesetzlich geregelten Reha-Corona-Zuschlag erhalten, mit dem nicht nur das Geleistete anerkannt wird, sondern auch die zukünftige Versorgung unter Corona-Bedingungen sichergestellt sei.