Bund und Länder haben in dem Eckpunktepapier „Umsetzung der Entlastungsmaßnahmen Gas und Strom“ Maßnahmen zur möglichst raschen und unbürokratischen Entlastung der Gas- und Stromverbraucher beschlossen. Mit berücksichtigt in diesem Papier wurden Krankenhäuser, Reha-, Vorsorge- und Pflegeeinrichtungen. BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz: „Wir danken der Bundesregierung für die Entlastung der Krankenhäuser sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen von den explosionsartig gestiegenen Energiekosten. In den letzten Monaten sind die Kliniken immer stärker in eine finanzielle Schieflage geraten, da sie die gestiegenen Kosten nicht durch höhere Preise abfedern können. Die große Herausforderung für die Regierung ist es nun, diese Maßnahmen passgenau gesetzgeberisch umzusetzen.“
Wichtig ist, dass die Entlastungen möglichst schnell und unbürokratisch die Kliniken erreichen, damit sie kurzfristig von den Hilfsmaßnahmen profitieren können. In Bezug auf die Härtefallregelung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen muss sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Mittel wirklich ausreichen.
Zudem müssen Krankenhäuser und Reha-Kliniken unabhängig vom Verbrauch bei der Gas- und Strompreisbremse als industrielle Verbraucher mit registrierender Leistungsmessung (RLM-Kunden) eingestuft werden. Es macht keinen Sinn, Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Reha-Einrichtungen als wichtige Gesundheitsversorger unterschiedlich zu bewerten.
Die getroffenen Entlastungsmaßnahmen sind ein Schritt in die richtige Richtung zur Bewältigung der Klinikkrise. Sie entbinden die Bundesregierung aber nicht von ihrer Verantwortung, Krankenhäuser sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen bei den darüber hinaus gestiegenen Sachkosten finanziell zu unterstützen. Aufgrund des komplexen Vergütungssystems bekommen sie diese Preissteigerungen nicht refinanziert.
Die Pressemitteilung stellen wir Ihnen als Word- und PDF-Dokument zur Verfügung.