Bundesrat vergibt die Chance zur Korrektur

Berlin, 22. November 2024 – Der BDPK bedauert die heutige Entscheidung des Bundesrates, das Gesetz der Bundesregierung zur Verbesserung der Krankenhausversorgung (KHVVG) ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses in Kraft treten zu lassen. Damit ist nach Auffassung der privaten Krankenhausträger eine große Chance vertan, grobe handwerkliche Fehler und die Entmachtung der Bundesländer bei der Krankenhausplanung noch vor Inkrafttreten des KHVVG zu beseitigen. Nun wird es eine vordringliche Aufgabe der neuen Bundesregierung sein müssen, diese Fehler im Rahmen einer Folgegesetzgebung zu korrigieren.

Besonders dringlichen Korrekturbedarf sieht der BDPK in folgenden Bereichen:

  1. Krankenkassen dürfen ab 1. Januar 2027 nur noch die Krankenhausleistungen bezahlen, die gemäß der Leistungsgruppenübersicht des Bundes nach § 135 e SGB V von den Ländern zugeteilt sind. Damit haben die Bundesländer de facto keine Spielräume bei der Sicherstellung der Versorgung in ländlichen Regionen und bei den Fachkrankenhäusern.
  2. Auch die Mindestvorhaltezahlen konterkarieren den Entscheidungsspielraum der Bundesländer für die Krankenhausplanung. Zudem muss man erhebliche ordnungspolitische Zweifel an der Sinnhaftigkeit einer fallzahlabhängigen Vorhaltevergütung anmelden.
  3. Weiterhin ist unerlässlich, dass Bund und Länder eine kostendeckende Betriebs- und Investitionskostenfinanzierung realisieren. Dies ist leider nicht der Fall. Damit tragen Bund und Länder die Hauptverantwortung für das wirtschaftliche Dilemma in den Krankenhäusern.
  4. Sinnvolle und wirksame Anreize für mehr ambulante Versorgung in Krankenhäusern fehlen. Die Krankenhäuser werden zukünftig mit noch mehr Abrechnungsbürokratie rechnen müssen.