Die Pflegekräfte in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen verdienen nach Ansicht des BDPK für ihr Engagement während der Pandemie die gleiche Anerkennung wie die von Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Als Interessenvertreter von über 600 Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft hat der BDPK deshalb in einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gefordert, bei der gesetzlichen Umsetzung einer neuen „Corona-Prämie“ auch die Pflegekräfte der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen einzubeziehen.
Das BMG hatte in einem gestern bekannt gewordenen Eckpunktepapier seine Vorstellungen einer Bonuszahlung für Pflegekräften ab Juni 2022 skizziert. Vorgesehen ist, insgesamt eine Milliarde Euro aus Bundesmitteln jeweils zur Hälfte für Pflegekräfte in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen auszuzahlen. Eine Vollzeitkraft in der Altenpflege würde dann einen Corona-Bonus von bis zu 550 Euro erhalten. Damit soll gewürdigt werden, dass Pflegekräfte durch die Behandlung von Covid-Patient:innen besonders belastet waren, etwa durch erhöhte Hygienemaßnahmen, ein erhöhtes Infektionsrisiko oder einen erhöhten Betreuungsaufwand von Infizierten.
Dass Reha- und Vorsorgeeinrichtungen in dem Eckpunktepapier nicht genannt sind und auch beim beabsichtigten Corona-Steuerhilfegesetz nicht erwähnt werden, muss nach Auffassung des BDPK dringend korrigiert werden. „Eine Zurücksetzung gegenüber anderen Versorgungsbereichen würde bei den Reha-Mitarbeiter:innen auf Unverständnis stoßen und sie demoralisieren,“ schreibt BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz in dem Brief an das BMG. „Denn sie standen und stehen wegen der Pandemie – ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen in den Krankenhäusern – unter besonderer Belastung und Gesundheitsgefährdung. Es wäre ein schweres Versäumnis, wenn die Beschäftigten dieses wichtigen Versorgungsbereiches ausgeklammert würden.“ Dies gelte umso mehr, weil die Reha-Einrichtungen wohl noch lange Zeit für die Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen sehr wichtig bleiben.
Problematisch ist aus Sicht des BDPK außerdem die beabsichtigte „punktuelle Wertschätzung“. Die Ausgrenzung vieler Krankenhäuser wirke wie ein Spaltkeil für die Pflege. Zudem schade es dem Betriebsklima in den Kliniken, wenn sie die Verteilung der Prämie vornehmen müssten. Deshalb sollte nach Auffassung des BDPK die Politik hier Verantwortung übernehmen und die Verteilung klar regeln.