Alarmstufe Rot bei Reha und Vorsorge: Warnung vor flächendeckendem Versorgungskollaps

Reha- und Vorsorge-Einrichtungen können weder die enormen Preissteigerungen noch die gleichzeitigen Belegungs- und Einnahmeausfälle über ihre Vergütungssätze finanzieren. Viele sehen sich deshalb in ihrer Existenz bedroht und fordern einen sofortigen finanziellen Ausgleich in Höhe von 15 Euro pro Belegungstag und Patient:in sowie die Wiedereinführung eines Mindererlösausgleichs. Ohne diese Hilfen droht auch in den Krankenhäusern ein Versorgungskollaps, wenn diese wegen Reha-Schließungen ihre Patient:innen nicht mehr zeitnah in die Anschluss-Rehabilitation entlassen können.

Im Rahmen einer bundesweiten Kampagne von Krankenhäusern und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen unter dem Namen „Alarmstufe Rot“ appellieren die Einrichtungen an Politik, Krankenkassen und Rentenversicherung, ihre Verantwortung wahrzunehmen und eine sofort wirksame Anpassung der Vergütung möglich zu machen. Sie verweisen dazu auf eine Anfang September 2022 durchgeführte Blitzumfrage vom Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der 1.300 Kliniken in privater Trägerschaft vertritt. Die für alle ambulanten und stationären Reha- und Vorsorgeeinrichtungen repräsentativen Ergebnisse zeigen, dass die Kosten für Sachmittel, Lebensmittel und für den medizinischen Bedarf gegenüber dem Vorjahr um bis zu 30 Prozent gestiegen sind. Dies und die bevorstehende Explosion der Energiekosten um bis zu 400 Prozent werden viele Kliniken nicht mehr verkraften können, da ihre Vergütungssätze mit den Krankenkassen und der Rentenversicherung vertraglich langfristig fixiert sind. 

Wie die aktuelle Umfrage zeigt, liegt der Belegungs- und Einnahmerückgang bei bis zu 20 Prozent und wird durch Belegungsabsagen, krankheitsbedingte Personalausfälle und behördliche Einschränkungen verursacht. Hinzu kommen neue gesetzliche Auflagen wie die Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder erweiterte Corona-Testpflichten für Patient:innen und Mitarbeiter:innen, die zusätzlichen Personalaufwand und zusätzliche Kosten verursachen. Ein finanzieller Ausgleich dafür fehlt, da die vorherigen Unterstützungsmaßnahmen zum 30. Juni 2022 ausgelaufen sind und nicht verlängert wurden. Vielmehr fordert die Deutsche Rentenversicherung derzeit bei einer Vielzahl der Einrichtungen die zuvor gewährten Coronahilfen zu 70 Prozent zurück. 

Wenn Reha- und Vorsorgeeinrichtungen wegen der Belastungen schließen müssten, droht auch in den Krankenhäusern ein Versorgungskollaps, warnt der BDPK. Diese sind darauf angewiesen, die Patient:innen zeitnah in die Anschlussrehabilitation entlassen zu können. Politik, Krankenkassen und Rentenversicherung müssten ihre Verantwortung wahrnehmen und dafür sorgen, dass die Vergütung für Reha und Vorsorge sofort angepasst wird. Dazu schlägt der BDPK einen Sockelzuschlag von 15 Euro pro Belegungstag und Patient:in vor, der sich aus einem Inflationsausgleich und einem Corona-Zuschlag zusammensetzt. Falls die ab Herbst erwartete Corona-Welle eintritt, sollten zusätzlich mögliche Belegungsausfälle der Kliniken von allen Reha-Trägern in Anlehnung an die zum 30. Juni 2022 ausgelaufene Regelung durch einen Mindererlösausgleich überbrückt werden. Dadurch entstehende Mehrkosten werden aufgefangen, weil die Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung als die größten Träger für Leistungen der medizinischen Rehabilitation während der Corona-Pandemie rund 1,5 Mrd. Euro Minderausgaben bei den Reha-Leistungen hatten.

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