Verhandlungen zu Fachthemen für den Koalitionsvertrag haben begonnen

Die Verhandlungen für den Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP sind in vollem Gange. Expert:innen der künftigen Ampel-Koalition verhandeln aktuell in 22 Arbeitsgruppen die Fachthemen. Bereits am 10. November 2021 sollen die Ergebnisse der einzelnen Facharbeitsgruppen vorliegen.

Die Hauptverhandler der Parteien stehen dann vor der Herausforderung, mögliche Konflikte zu lösen. Der Koalitionsvertrag soll - laut vorläufigem Zeitplan - bis zum 30. November finalisiert werden. Wenn dann die drei Parteien dem ausgehandelten Entwurf des Koalitionsvertrages zustimmen, kann Olaf Scholz (SPD) ab 6. Dezember 2021 vom Bundestag zum Bundeskanzler gewählt werden.

Der BDPK hatte den drängenden gesundheitspolitischen Handlungsbedarf Mitte Oktober in seiner Pressemitteilung „Mehr Fortschritt wagen!“ an die Verhandlungsführer der potenziellen Koalitionspartner adressiert. Darin fordert er auf, die Patientenorientierung in den Mittelpunkt der zukünftigen Gesundheitspolitik zu stellen. Dazu seien aktivierende Reformen des Systems und die Förderung von Innovationen erforderlich. Der BDPK richtet in seinem Positionspapier für die 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags seinen besonderen Fokus auf die folgenden Handlungsfelder:

  • die Öffnung der Sektorengrenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung. Regionale Versorgungsnetzwerke verbessern die medizinische Versorgung jedes einzelnen Patienten, weil eine Vielzahl von Doppelbehandlungen entbehrlich werden. Gleichzeitig wird damit Personal in allen Bereichen des Gesundheitswesens entlastet und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt.
  • die Evaluation von  Pflegepersonaluntergrenzen, Pflegebudget und Personalvorgaben in der Psychiatrie. Die Instrumente bedeuten hohen Aufwand durch Zählen und Dokumentieren und führen zu ständigem Streit zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern. Gleichzeitig ist fraglich, ob die Ziele, die Arbeit in der Pflege und die Versorgung zu verbessern, tatsächlich erfüllt werden. Echte Entlastung der Pflege kann nur durch ein neues Zielbild moderner Pflege gelingen. Examinierte und akademisch ausgebildete Pflegekräfte müssen durch höherwertige Aufgabenbereiche aufgewertet werden und auf der anderen Seite durch Pflegehilfskräfte und Digitalisierung wirksam entlastet werden, um mehr Zeit für Patienten zu haben. Dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen soll begegnet werden, indem auch die rund 1.000 Reha-Kliniken als Ausbildungsträger für die Aus- und Weiterbildung von Gesundheitsberufen (Pflege, Ärzte, therapeutische Berufe) zugelassen werden.
  • das Tempo und die finanziellen Unterstützung digitaler Prozesse in der Gesundheitsversorgung vorantreiben. Es gilt, die medizinische Rehabilitation in die Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung konsequent miteinzubeziehen und Digitalisierungsprojekte sektorenübergreifend finanziell zu unterstützen.
  • die Stärkung der Reha und Vorsorge. Patient:innen, die Reha-Maßnahmen benötigen, müssen diese direkt und verbindlich ärztlich verordnet bekommen – ohne ein aufwändiges Antrags- und Bewilligungsverfahren mit unbestimmten Ausgang. Bei der Auswahl der Klinik müssen die Versicherten frei unter den zugelassenen Reha- und Vorsorge-Einrichtungen wählen können ohne zusätzliche Mehrkostenbelastung.

Im Vorfeld der Koalitionsverhandlungen hatten die Parteien einer künftigen Ampel-Koalition die Verhandlungsführerinnen der einzelnen Arbeitsgruppen bestimmt. Für die Arbeitsgruppe „Gesundheit und Pflege“ (AG Nr. 12) sind das Katja Pähle (SPD), Maria Klein-Schmeink (Bündnis 90/Die Grünen) und Christine Aschenberg-Dugnus (FDP). Die Arbeitsgruppe „Sozialstaat, Grundsicherung, Rente“ (AG Nr. 9) führen an Dagmar Schmidt (SPD), Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Johannes Vogel (FDP).