Telematikinfrastruktur für Reha- und Vorsorgeeinrichtungen

Ein Jahr nach Beginn der Verhandlungen haben sich Kostenträger und Leistungserbringer auf eine Vereinbarung zum Ausgleich der bei den Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur (TI) geeinigt. Wenn die letzten „redaktionellen Fragen“ geklärt sind, könnte es im Februar 2022 einen Abschluss geben.

Telemedizinische ärztliche Beratung einer Patientin; Foto: Adobe Stock

Das im Oktober 2020 in Kraft getretene Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) regelt, dass auch die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen an die TI angebunden werden. Dazu sollen Krankenkassen und Rentenversicherung mit den Verbänden der Reha-Leistungserbringer einen Telematikzuschlag vereinbaren, der ausreichend ist, um die TI-Ausstattungs- und Betriebskosten der Reha- und Vorsorge-Einrichtungen zu finanzieren.

Im Januar 2021 begannen dazu die entsprechenden Verhandlungen. Hierfür hatten die Kostenträger den „ersten Aufschlag“ mit einem Vereinbarungsentwurf gemacht, der sich nach Auffassung der Leistungserbringer zu sehr an den Strukturen von Arztpraxen und zu wenig an klinischen Prozessen und Notwendigkeiten der Reha und Vorsorge orientierte. Nach mehreren Verhandlungsrunden und intensiv geführten Diskussionen liegt seit Mitte Januar 2022 eine Vereinbarung vor, die von beiden Seiten als praxistauglich und ausreichend angesehen wird. Geklärt werden müssen lediglich noch Formalien.

Ausgleichsfähig sind danach die Kosten für Anschaffung, Installation und Einbindung der TI-Komponenten in die einrichtungsinterne Hard- und Software sowie die Anpassung der einrichtungsinternen IT-Infrastruktur. Auch der erforderliche interne Planungsaufwand und die Aufwendungen für die internen Schulungen der Mitarbeitenden sowie die Aufwendungen, die während des laufenden Betriebs der Telematikinfrastruktur entstehen,  werden finanziell ausgeglichen. Der Kostenausgleich erfolgt in Form eines tagesbezogenen TI-Zuschlags pro Fall auf den geltenden Vergütungssatz. Die Berechnung erfolgt nach einem festgelegten Verfahren einrichtungsindividuell.