Diese von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde können Reha- und Vorsorgeeinrichtungen nur schultern, wenn Kostenträger kurzfristig bereit sind Zuschläge auf die Vergütung für medizinische Rehabilitation und Vorsorge zu leisten, so die Forderung es BDPK.
BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz zeigt Verständnis für die Entscheidung der Bundesregierung, sieht jedoch enorme Probleme damit auf die Reha- und Vorsorgekliniken zukommen : „Zusätzlich zu den direkten Gehaltssteigerungen von 22 Prozent bei den Mindestlohnbeziehern gibt es schon jetzt Forderungen, dass auch die Löhne aller Beschäftigten angehoben werden müssen, um den alten Abstand im Lohnniveau wieder herzustellen.“ Die Mindestlohn-Erhöhung wird sich demnach in allen Lohngruppen fortsetzen, womit die Personalkosten auch insgesamt deutlich steigen dürften.
Anders als in anderen Branchen und Bereichen der Gesundheitsversorgung möglich, können die Reha- und Vorsorgeeinrichtungen steigende Löhne nicht durch höhere Umsätze oder kurzfristige Anhebungen der Preise erwirtschaften. Weil Kostenträger, die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger, derzeit nicht zu unterjährigen Verhandlungen über die Mehrkosten bei Personal und Energie bereit sind, spitzt sich die finanzielle Schieflage vieler deutscher Reha- und Vorsorgeeinrichtungen immer mehr zu.
Der BDPK machte in einer Pressemitteilung deutlich, dass zur Refinanzierung weiterer Personalkostensteigerungen dringender Handlungsbedarf besteht. Eine zeitgleiche Anhebung der Vergütungssätze durch die Krankenkassen und die Träger der Deutschen Rentenversicherung ist unumgänglich.