Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde 2019 für pflegende Angehörige der Anspruch geschaffen, auf ärztliche Verordnung und mit Genehmigung der Krankenkasse auch dann stationäre Rehabilitation zu erhalten, wenn vom medizinischen Gesichtspunkt her eine ambulante Versorgung ausreichend wäre. Dabei kann der pflegebedürftige Angehörige gleichzeitig in derselben Reha-Einrichtung betreut werden wie der pflegende Angehörige. Andernfalls muss die Kranken- beziehungsweise Pflegekasse des Versicherten die Betreuung des Pflegebedürftigen organisieren. Auf dem geänderten Formular können Ärzte ankreuzen, dass sie einem pflegenden Angehörigen eine stationäre Reha verordnen. Darüber hinaus wird das Formular 61 auch noch an weiteren Stellen angepasst. Ein Ansichtsexemplar und Hinweise zum korrekten Ausfüllen stehen am Ende dieses Artikels zum Download bereit.
Die KBV weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass Praxen rechtzeitig neue Formulare bestellen sollten. Das neue Reha-Formular 61 wird auch in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt sein.