Im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), dem obersten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen, stand die Entscheidung an, ob eine Anschluss-Reha nach einem Krankenhausaufenthalt direkt aus dem Krankenhaus eingeleitet werden kann oder ob es weiterhin in den meisten Fällen einer Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit der Rehabilitation durch die Krankenkassen bedarf. Auf dieser einschränkenden Regelung beharren die Krankenkassen und haben sich damit gegen die stimmberechtigten Kliniken, Ärzt:innen und die Patientenvertreter:innen durchgesetzt.
Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK) erklärte nach Bekanntgabe der Entscheidung, sich weiter dafür einzusetzen, dass der Genehmigungsvorbehalt abgeschafft wird. Für vielen Patientinnen und Patienten führt der Beschluss dazu, dass die notwendige Anschlussrehabilitation nicht rechtzeitig eingeleitet werden kann. Außerdem nutzen die Krankenkassen die gegenwärtige Regelung zu Abrechnungskürzungen bei den Krankenhäusern: Denn wenn eine zeitnahe Entlassung von Krankenhauspatient:innen in die Reha nicht möglich ist, kürzen sie die Krankenhausvergütung wegen nicht medizinisch notwendiger stationärer Behandlungstage.
Der BDPK hat anlässlich der Entscheidung des G-BA eine Pressemitteilung veröffentlicht.