Im Mittelpunkt der diesjährigen Veranstaltung standen die gesundheitspolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung. Hierzu wurden in 21 Sessions mit insgesamt rund 1.600 Teilnehmer:innen die relevanten Themenfelder der Gesundheitspolitik diskutiert. Die DRG-Session zur Frage „Krankenhausplanung: Was ist bedarfsgerecht, wer hat welche Rolle – und wer bezahlt dafür?“ moderierte BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz.
In seiner Moderation bekräftige BDPK-Hauptgeschäftsführer Thomas Bublitz das Konzept einer regionalisierten und integrierten Gesundheitsversorgung. Ob die Werkzeuge des G-BA für eine künftige Krankenhausplanung zeitgemäß, operationalisierbar und die richtige Weichenstellung für die Zukunft bedeuten, wurde während der Diskussion infrage gestellt. Stattdessen müsse – so die Empfehlung aus der Versorgungswissenschaft – der Fokus stärker als bisher auf notwendige Strukturen, Angebote, Leistungsplanung und Versorgungssicherheit gerichtet werden.
Johanna Sell, Unterabteilungsleiterin beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) attestierte der deutschen Krankenhaus-Landschaft großen Reformbedarf. Es gebe zu viele Krankenhäuser und zu wenig Spezialisierung, die Verweildauer sei zu lang und vorhandenes Ambulantisierungspotenzial ungenutzt. Zudem sei die wirtschaftliche Situation vieler Krankenhäuser schwierig, nicht zuletzt aufgrund der nach wie vor geringen Investitionsmittel, die die Länder zur Verfügung stellen. Für die Reform der Krankenhausplanung seien, so Sell, wesentliche Weichenstellungen nötig. Dazu gehörten u.a. eine stärkere Berücksichtigung der Qualitätsziele sowie der Wechsel von einer bislang standortbasierten zu einer erreichbarkeitsorientierten Versorgung. Die zukunftsorientierte Krankenhausplanung könne gelingen, so ihr Fazit, wenn alle beteiligten Akteure gemeinsam, dialogisch und zeitnah zusammenarbeiten.
Karin Maag, unparteiisches Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), widmete sich der Frage, wie die Arbeit des G-BA und die Landeskrankenhausplanung sinnvoll ineinandergreifen können, insbesondere bei der Verantwortung für bundeseinheitliche Qualitäts- und Strukturvorgaben. Als Beispiele nannte sie bundeseinheitliche Vorgaben zur Qualitätssicherung und Krankenhausplanung, wie Struktur-Richtlinien, Planungsrelevante Qualitätsindikatoren, Notfallstrukturen, Zentren und Mindestmengen.
Prof. Dr. Steffen Fleßa von der Universität Greifswald hielt ein Plädoyer für die möglichst schnelle Umsetzung einer sektorenübergreifenden Gesundheitsversorgung im Sinne von „Regional Health-Care“. Die bedarfsgerechte Versorgung müsse im Besonderen die regionalen Unterschiede im ländlichen Raum mitberücksichtigen. Der Wissenschaftler und Lehrstuhlinhaber für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Gesundheitsmanagement stützte sich in seinem Impulsvortrag auf Erfahrungen der Gesundheitsversorgung im Land Mecklenburg-Vorpommern. Sinnvoll seien verstärkte Netzwerke der Leistungserbringer, mehr innovatives Denken (wie der Einsatz von Drohnen zum Transport von Laborbefunden oder Medikamenten) und eine zügige Umsetzung der sektorenübergreifenden Versorgung. Reibungslose logistische Prozesse müssten in den Planungen zwingend mitgedacht werden.
Jochen Metzner, Leiter der Abteilung Gesundheit, Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz stellte fest: „Wir brauchen vernetzte Strukturen, in denen die kleinen Häuser mit den großen eng zusammenarbeiten“. Der Aufbau regionaler vernetzter Versorgungsangebote als Gelingensbedingung für eine große Reform im Krankenhausbereich zog sich als roter Faden auch durch seinen Redebeitrag. Dies setze eine enge und gute Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren, den KVen, den Krankenhäusern, der Politik auf Landesebene voraus, so Metzner.
Dr. Jochen Messemer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Marienhaus-Gruppe forderte: Weg vom Begriff Krankenhausplanung, hin zu einer Versorgungsplanung in der Region! Intersektoral sei zukunftsfähig. Die starken institutionellen Fähigkeiten der Krankenhäuser hätten hierfür enormes Potenzial, es müsse nur genutzt werden.