Im Bereich Gesundheitspolitik richten sich die Pläne der künftigen Regierung auf viele wichtige Aufgaben.
Besonders zu begrüßen sind die Pläne …
- dem Personalmangel mit konkreten Maßnahmen zur Fachkräftesicherung entgegenwirken – z.B. in dem Gesundheitsberufe und das Arbeitsumfeld in der Patientenbetreuung attraktiver gestaltet werden. Hier fordert der BDPK, u.a. die Aufwertung pflegerischer Tätigkeiten und die Entlastung von Pflegekräften von patientenfernen Tätigkeiten.
- die Aus- und Weiterbildung von Pflegekräften in Rehakliniken zu ermöglichen – eine Forderung, die der BDPK seit Langem gegenüber der Politik vertritt. Hier müssen Reha-Kliniken sowohl für die Ausbildung von Pflegekräften und Psychotherapeuten sowie für die Weiterbildung von Ärzten zugelassen werden, um so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
- Digitalisierung und Bürokratieabbau voranzutreiben – insb. im Krankenhausbereich stehen viele dokumentarische Anforderungen nebeneinander (z.B. Pflegepersonaluntergrenzen, Pflegebudget, Pflegepersonalquotient, PPP-RL, verschiedenste MD-Prüfungen) und verursachen unnötige bürokratische Belastungen, die häufig keinen nachweisbaren Bezug zu einer besseren Behandlungsqualität haben. Hier müssen konkrete Handlungsempfehlungen für lösungsorientierte und nachhaltige Strategien entwickelt werden.
- die Sektorengrenzen abzubauen. Vorgesehen dafür ist, das Ambulantisierungspotential besser zu nutzen und eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRGs einzuführen. Zudem soll die Attraktivität von Gesundheitsregionen gesteigert werden. Hiermit wird eine langjährige Forderung des BDPK aufgegriffen, Krankenhäuser ambulant zu öffnen und Capitation-Modelle umzusetzen.
- das DRG-System weiterzuentwickeln und um Vorhaltepauschalen zu ergänzen. Wichtig aus Sicht des BDPK wäre eine Orientierung der Vergütung an der Lebensqualität der Patient:innen und an der Qualität der Behandlung.
- den Zugang zu Maßnahmen der Rehabilitation der Rentenversicherung zu vereinfachen sowie das Reha-Budget bedarfsgerechter auszugestalten. Dies ist ebenfalls eine langjährige Forderung des BDPK.
Weitere wichtige Zielvorhaben im Koalitionsvertrag sind:
- Digitalisierungspotenziale für bessere Versorgungsqualität nutzen,
- den Grundsatz Prävention vor Reha vor Rente stärken
- Rehabilitation auf Arbeitsmarkt ausrichten und die Sozialversicherungsträger zu Kooperationsvereinbarungen verpflichten
- 1 Mrd. steuerfreier Pflegebonus
- PPR 2.0 kurzfristig einführen mit Ziel eines bedarfsgerechten Qualifikationsmixes
- Bund-Länder-Pakt: Reformen für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung
- Ausbau multiprofessioneller, integrierter Gesundheits- und Notfallzentren
- Harmonisierung der Ausbildung durch bundeseinheitliche Berufsgesetze und Stärkung der akademischen Pflegeausbildung
- die Gewinnung ausländischer Fachkräfte und Anerkennung der Abschlüsse erleichtern
- Präventionsgesetz weiterentwickeln
Die Ampel-Parteien haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auch auf die Verteilung der Ressorts geeinigt. Das Gesundheitsressort wird von der SPD besetzt werden. Den Namen hinter diesem Ministerposten wird die SPD nach ihrem Parteitag am 4. Dezember bekannt geben.
Interessierte finden den Koalitionsvertrag 2021 -2025 zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP hier.