Kliniken brauchen weiterhin Corona-Ausgleichszahlungen!

Nach aktueller Gesetzeslage laufen die Corona-Ausgleichszahlungen sowie -Versorgungsaufschläge zum 19. März 2022 aus. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) appeliert an die Bundesregierung beide Zahlungen zu verlängern. Der BDPK setzt sich darüber hinaus auch für die Verlängerung des Rettungsschirms für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen ein.

Für die Erlös- und Liquiditätssicherung der Krankenhäuser ist es dringend geboten, die Corona-Ausgleichszahlungen nach § 21 Abs. 1b KHG als auch die Corona-Versorgungsaufschläge nach § 21a KHG über den 19. März hinaus bis mindestens zum 30. Juni 2022 zu verlängern.

Mit dieser Forderung wendet sich die DKG nochmals in einem Schreiben an das Bundesministerium für Gesundheit und die maßgeblichen Gesundheitspolitiker der Ampelfraktionen im Deutschen Bundestag.

Darüber hinaus mahnt die DKG die folgenden weiteren Maßnahmen zur Nachbesserung und Ergänzung des Corona-Rettungsschirms an:

  • Aufstockung der 98 %-Regelung im Ganzjahresausgleich (GJA) auf 100 % für die Jahre 2021 und 2022
  • Ausweitung des Corona-Mehrkostenzuschlages auf das Jahr 2022
  • Erhöhung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes auf 250 Euro zum 01.05.2022
  • Prolongierung der auf fünf Tage verkürzten gesetzlichen Frist zur Begleichung von Krankenhausrechnungen
  • Etablierung eines Inflationsausgleichs

Der BDPK hält darüber hinaus auch die Verlängerung des Rettungsschirms für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen für dringlich und setzt sich dafür ein.

Die Verlängerung der Ausgleichszahlungen und des Versorgungsaufschlages sowie die Nachbesserungen beim GJA 2021 und 2022 könnte das BMG eigenständig im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium per Rechtsverordnung auf den Weg bringen. Die sonstigen Maßnahmen könnten über das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes umgesetzt werden.