Auf der 94. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) im Juni forderten die Vertreter:innen der Länder den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf, Anpassungen und das Aussetzen der Sanktionen der Personalausstattungs-Richtlinie für die Psychiatrie/Psychosomatik (PPP-RL) vorzunehmen. Sie verbanden dies mit dem Anliegen an den G-BA, Anreize für die Entwicklung einer leitliniengerechten, patientenzentrierten und flexiblen Versorgung sowie gemeindenahen Versorgung zu schaffen.
Der Beschluss des GMK ist ein wichtiges und positives Signal, das der BDPK mit einer Pressemitteilung bekräftigt hat.
Außerdem wird von der GMK an den G-BA appelliert, die Sanktionen bei Nichterfüllung der PPP-RL erst dann scharfzustellen, wenn die Richtlinie angepasst wurde. Bisher sieht die Richtlinie das Einsetzen von Sanktionen für den 01.01.2022 bzw. 01.01.2023 vor.