Die anhaltend kritische Infektionslage in Deutschland sowie die hohe Wahrscheinlichkeit, dass Reha-Einrichtungen entweder aufgrund von COVID-Infektionsausbrüchen in den Kliniken oder aufgrund eines ggf. verhängten Lockdowns zeitweise wieder schließen müssen, macht dieses Vorgehen erforderlich. Die konkrete Umsetzung unter Berücksichtigung der bundesländerspezifischen Regelungen ist dabei zwischen der Reha-Einrichtung und dem beauftragten Zertifizierungsunternehmen abzustimmen.
Auch die in der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) organisierten Reha-Träger erachten ein entsprechendes Vorgehen für sinnvoll. Sie appellieren an die herausgebenden Stellen der internen QM-Verfahren und die beauftragten Zertifizierungsunternehmen zum Nachweis des internen Qualitätsmanagements nach § 37 Abs. 3 SGB IX, in der Pandemie für die Reha-Einrichtungen praxisnahe und unterstützende Lösungen (z.B. Remote-Audits bei Re-Zertifizierungen) anzubieten. In der Zeit vom 24. März 2020 bis zum 30. Juni 2021 waren pandemiebedingt die Zertifizierungsaudits grundsätzlich ausgesetzt worden, um Reha-Einrichtungen von weniger dringlichen Verwaltungsaufgaben zu entlasten. Eine erneute Verlängerung der Gültigkeit der Zertifikate des internen Qualitätsmanagements und eine damit verbundene Aussetzung der Zertifizierungsaudits sieht die BAR derzeit jedoch nicht vor.