Innovationsfonds: Gute Impulse für die Gesundheitsversorgung in Deutschland

Die Prognos AG hat im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) den Endbericht der Evaluation des Innovationsfonds vorgelegt. Die Ergebnisse des Berichts zeigen, dass sich der Innovationsfonds grundsätzlich gut zur Weiterentwicklung der GKV-Versorgung eignet und als Instrument gut etabliert wurde. Es wird empfohlen, den Innovationsfonds dauerhaft als Förderinstrument beizubehalten.

Der Gesetzgeber richtete mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz im Jahr 2016 den Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als neues Instrument ein, um die Gesundheitsversorgung qualitativ weiterzuentwickeln. Der Innovationsfonds fördert aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung neuartige, sektorenübergreifende Versorgungsformen und Vorhaben der praxisnahen Versorgungsforschung. Damit sollen neue Ansätze erprobt und belastbare Erkenntnisse für eine Überführung in die Versorgung gewonnen werden. Das BMG wurde in diesem Zuge beauftragt, den Innovationsfonds wissenschaftlich evaluieren zu lassen.  Ein abschließender Bericht über das Ergebnis der wissenschaftlichen Evaluierung wurde dem Deutschen Bundestag zum 31.03.2022 vorgelegt.

In dem Resümee werden den Projekten, die der Innovationsfonds beim G-BA fördert, wichtige und nachhaltige Impulse für die Gesundheitsversorgung der Menschen in Deutschland attestiert, weshalb die Prognos AG empfiehlt, den Innovationsfonds dauerhaft als Förderinstrument fortzusetzen. Der umfängliche Bericht zur Evaluation des Innovationsfonds, in dem auch Hinweise sowie konkrete Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Innovationsfonds beschrieben sind, kann hier nachgelesen werden.

Ein Beispiel für ein erfolgreiches Innovationsprojekt ist das von den Sana Kliniken in Templin (Brandenburg) realisierte Projekt IGiB-StimMT (Strukturmigration im Mittelbereich Templin). Als Förderprojekt im Themenfeld „Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten“ erhielt es inzwischen vom Innovationsausschuss des G-BA eine Empfehlung für eine Überführung in die Regelversorgung.

Bei IGiB-StimMT werden die Versorgungsstrukturen und -prozesse in der Region Templin bedarfsorientiert und regionalspezifisch auf die veränderten Bedingungen des demographischen Wandels angepasst. Dafür wurde das Templiner Krankenhaus in ein Ambulant-Stationäres Zentrum umstrukturiert. In diesem werden die stationären und ambulanten Versorgungskapazitäten angepasst sowie fach- und einrichtungsübergreifend miteinander verzahnt. Das geschieht auf mehreren Ebenen und umfasst die niedergelassenen Arztpraxen, das Krankenhaus und die pflegerische Versorgung, ergänzt um den Aufbau eines Koordinierungs- und Beratungszentrums zur individuellen Beratung und Unterstützung von Patient:innen. Das Projekt integriert ambulante, stationäre, pflegerische sowie weitere Versorgungsangebote. Die Evaluation berücksichtigt diese Vielschichtigkeit.

Beispiele wie IGiB-StimMT stellen den Bedarf der Patient:innen in den Mittelpunkt – aus Sicht des BDPK das entscheidende Kriterium, auf dessen Grundlage die Qualitätsmessung von Leistungen erfolgen und die Gesundheitsversorgung bedarfsgerecht weiterentwickelt werden muss. Der BDPK begrüßt daher ausdrücklich die Empfehlung, den Innovationsfonds unbefristet weiterzuführen. Der Erfolg solcher Projekte zeigt zudem, dass auch die politischen Debatten und Entscheidungen zur Zukunft der Krankenhausversorgung von Patient:innen aus gedacht werden sollten.