Welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen sind einzuleiten, wenn Beschäftigte ihrer Impfpflicht nicht nachkommen? Was muss bei Verhängung eines Beschäftigungsverbotes beachtet werden? Gibt es Ausnahmeregelungen? Welche haftungsrechtlichen Folgen hat der Einsatz ungeimpfter Mitarbeiter:innen, wenn diese gemeldet wurden, das Gesundheitsamt aber noch kein Beschäftigungsverbot ausgesprochen hat?
Diese und viele weitere Fragen beantwortete der Impulsvortrag von Rechtsanwältin Dr. Eva Rütz vor Mitgliedern des BDPK. Die Fachanwältin für Arbeits- und Medizinrecht der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gab einen sehr umfassenden Überblick zu den folgenden Punkten
- Infektionsschutzrechtliche Vorschriften
- „Tätigwerden“
- Immunitätsnachweis
- Sanktion gegen Einrichtung und Person
- Arbeitsrechtliche Implikationen
- Rechtsprechung
Im Anschluss der BDPK-internen Veranstaltung wurden noch weitere offene Fragen durch die Expertise der Fachanwältin geklärt. Die Präsentation des Vortrags von Dr. Eva Rütz steht den BDPK-Mitgliedern zur Verfügung.
Wichtige FAQs zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beantwortet auch ein Leitfaden des Bundesgesundheitsministeriums. Weitere Informationen finden Sie hier.