Fachkräftegewinnung aus dem Ausland

Die Förderung der Fachkräftegewinnung aus dem nichteuropäischen Ausland ist vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels im Gesundheits- und Pflegebereichs ein positives Signal seitens der Bundesregierung. Allerdings müssen die Vorgaben im Rahmen des Berufsanerkennungsverfahrens deutlich vereinfacht und Wartezeiten verkürzt werden.

Mit einem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung und einer Rechtsverordnung möchte die Bundesregierung die Anwerbung und den Einsatz von Fachkräften aus dem nichteuropäischen Ausland vereinfachen und beschleunigen. Vorgesehen ist unter anderem, im Rahmen der Blauen Karte EU eine niedrige Mindestgehaltsschwelle für Berufsanfänger mit akademischem Abschluss zu schaffen. Hierdurch soll die Arbeitsaufnahme für Berufseinsteiger erleichtert werden. Für Fachkräfte aus Drittstaaten, die noch keinen Arbeitsvertrag in Deutschland haben, soll eine sogenannte Chancenkarte zur Arbeitssuche eingeführt werden. Über ein Punktesystem können arbeitssuchende Fachkräfte ein Jahr lang Punkte für bspw. eine Teilanerkennung des ausländischen Abschlusses, Sprachkenntnisse oder Berufserfahrung sammeln.

Wir begrüßen diese Vorhaben, sehen aber insbesondere bei der Anerkennung ausländischer Qualifikationen weiteren Handlungsbedarf. Derzeit sind ausländische Fachkräfte mit einem intrasparenten und bürokratischen Verfahren konfrontiert. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Dauer des Anerkennungsverfahrens. So dauert die Anerkennung einer ärztlichen Qualifikation aus dem Ausland in Thüringen beispielsweise bis zu anderthalb Jahre, während das Anerkennungsverfahren in Hessen nur acht Wochen erfordert. Bundesweit liegt der Durchschnitt für das Anerkennungsverfahren bei 111 Tagen. In unseren Stellungnahmen weisen wir deshalb auf die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Standards und einheitlicher Fristsetzungen im Anerkennungsverfahren hin.

Um ausländische Pflegefachkräfte aus Nicht-EU-Staaten schnellstmöglich in den deutschen Arbeitsmarkt integrieren zu können, schlagen wir des Weiteren vor, diese für die Dauer des Anerkennungsverfahrens als Pflegehilfskräfte im Sinne der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung anzuerkennen. Dadurch würde eine wesentliche Regelung zur Überwindung des Fachkräftemangels geschaffen und sichergestellt, dass dieser Personenkreis während des Anerkennungsverfahrens bereits tätig werden kann.

Stellungnahme Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Stellungnahme Verordnung Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung