Die Impfquote in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken liegt im Bundesdurchschnitt weit über dem Bevölkerungsschnitt. Laut einer aktuellen DKI-Umfrage liegt sie bei Krankenhäusern bei 95 Prozent. Allerdings sollte diese bundesdurchschnittlich hohe Quote nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Impfquote regional stark unterscheidet und in einigen Fällen auch deutlich niedriger liegt. Regional drohen mit den Betretungs- und Beschäftigungsverboten für nicht-immunisierte Mitarbeiter:innen deshalb Versorgungseinschränkungen.
Die DKI-Blitzumfrage kam zu dem Ergebnis, dass 85 Prozent der Kliniken mit einer Impfquote von weniger als 85 Prozent mit Beschränkungen rechnen. Bei Krankenhäusern mit mehr als 95 Prozent Impfquote sind es noch immer 42 Prozent, die personelle Einschränkungen befürchten. Sorgfältig ist deshalb darauf zu achten, dass bei der Aussprache von Beschäftigungsverboten keine Versorgungsengpässe drohen. Die Kliniken werden noch ungeimpfte Beschäftigte weiter gezielt ansprechen, das Gespräch suchen und Beratung anbieten.
Absolut entscheidend für die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist außerdem ein einheitliches und klar einschätzbares Vorgehen der Gesundheitsämter. Der BDPK begrüßt deshalb ausdrücklich den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 22. Januar 2022. Darin spricht sich die GMK für ein bundeseinheitliches Vorgehen bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG aus und empfiehlt, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam mit den Ländern rechtssichere Kriterien für eine praktikable Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht entwickeln.