BMG legt Digitalisierungsstrategie vor

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat seine Digitalisierungsstrategie für Gesundheit und Pflege präsentiert. So sollen bis zum Jahr 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen. Bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das neue Forschungsdatenzentrum Gesundheit realisiert werden. Konkret soll die vorgelegte Strategie mit zwei Gesetzesvorhaben umgesetzt werden.

Mit dem sogenannten Digitalgesetz soll bis Ende 2024 die ePA mit einer Opt-out-Regelung für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet werden. Zudem soll das Gesetz das E-Rezept zum 01. Januar 2024 als Standard in der Arzneimittelversorgung festlegen und die Einlösung mit Gesundheitskarte bzw. ePA-App ermöglichen. Die ePA soll ferner mit einer weitestgehend automatisiert erstellten, digitalen Medikationsübersicht befüllt werden. Vorgesehen ist auch das Angebot assistierter Telemedizin in Apotheken oder Gesundheitskiosken, das insb. in unterversorgten Regionen eingesetzt werden soll. Auch über die Zukunft der gematik entscheidet das Digitalgesetz, diese soll zu einer Digitalagentur in 100 Prozent Trägerschaft des Bundes umgewandelt und durch einen interdisziplinären Ausschuss beraten werden.

Das zweite Gesetz der Digitalisierungsstrategie ist das Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Mit diesem soll eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut werden, die den Zugang zu Gesundheitsdaten aus unterschiedlichen Quellen (zum Beispiel Krebsregister, Krankenkassendaten) ermöglicht. Diese Daten sollen dezentral gespeichert werden. Die federführende Datenschutzaufsicht für bundesländerübergreifende Forschungsvorhaben soll auf alle Gesundheitsdaten erweitert werden. Außerdem soll das Gesetz die Weiterentwicklung des Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorantreiben: hier sollen künftig auch die forschende Industrie Anträge auf Datennutzung stellen dürfen, entscheidend sei der Nutzungszweck, nicht der Absender. Auch die Datenfreigabe aus der ePA wird mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz vereinfacht.

Eine verstärkte Nutzung der Gesundheitsdaten und eine dadurch ermöglichte Vereinfachung der Prozesse im Gesundheitswesen sind aus Perspektive der Kliniken sinnvoll und gerade vor dem Hintergrund der seit Jahren ungebremst steigenden Bürokratie dringend erforderlich. In diesem Hinblick müsste die Bundesregierung aus Sicht des BDPK beachten, dass die angekündigten Vorhaben, beispielsweise die Weiterentwicklung der ePA, keinen zusätzlichen Bürokratieaufwand in Kliniken verursachen. Von zentraler Bedeutung ist auch die Frage nach einer sachgerechten Finanzierung, die für eine erfolgreiche Einführung der digitalen Lösungen zwingend erforderlich ist. Denn die derzeit noch vergleichsweise langsam voranschreitende Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen liegt nicht an einer mangelnden Bereitschaft der Akteure, sondern an einer fehlenden nachhaltigen Finanzierung.

Zielführend wäre in diesem Zusammenhang ein Digitalisierungszuschlag für erforderliche Investitions- und Betriebskosten für Krankenhäuser und Einrichtungen der Rehabilitation in Höhe von 2 Prozent des Umsatzes. Ein solcher Zuschlag würde die notwendige finanzielle Grundlage für Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen schaffen, um das Ziel der erfolgreichen Digitalisierung gemeinsam zu erreichen. Für Investitionen in eine moderne und sichere IT sind ausreichend Mittel unbedingt notwendig. 

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zur Digitalisierungsstrategie.