Die Forderungen und Lösungsvorschläge des BDPK für die neue Legislaturperiode des Bundestages basieren auf der Grundüberzeugung, dass Wettbewerb, Trägerpluralität und Fairness die besten Steuerungselemente für ein flexibel und bedarfsgerecht organisiertes Gesundheitssystem sind. Nur so kann die Gesundheitsversorgung effizient und leistungsfähig gestaltet werden. Die konsequente Orientierung an den Patient:innen und ihren Bedürfnissen führt dazu, dass die Strukturen und die Vergütung der medizinischen Leistungserbringer an den Parametern Qualität, Leistung und Erfordernis ausgerichtet werden – und nicht von partei- oder verbandspolitischen Stimmungen getrieben sind.
Für die Funktionalität und den Ausbau dieses Systems ist es aus Sicht des BDPK erforderlich, dass
- die Versorgungsqualität mehrdimensional gemessen, verglichen und verbessert wird.
- die Sektorengrenzen abgebaut und Innovationen er- leichtert werden. Für die Entwicklung und modellhafte Erprobung von „Regionalen Gesundheitsbudgets“ müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.
- die Digitalisierung vorangebracht wird. Dazu sollte es eine Anschubfinanzierung in Höhe von zwei Prozent des Umsatzes für Digitalisierungsprojekte in Krankenhäusern und Reha-/Vorsorgeeinrichtungen geben.
- die Personalverantwortung zurück in die Kliniken gegeben wird. Unflexible Vorgaben wie Pflegepersonalunter- grenzen und Personalvorhaltevorgaben müssen abgeschafft werden.
- mehr gegen den Fachkräftemangel getan wird: durch ei- ne besser strukturierte, qualitativ gute Ausbildung des medizinischen Fachpersonals und höhere Attraktivität der Gesundheitsberufe.
- mehr Transparenz sowie faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Leistungserbringer (ob staatliche, kirchliche oder private) vorhanden sind.
Erfordernisse für Krankenhäuser
Deutschland ist auf leistungsfähige und wirtschaftlich starke Krankenhäuser aller Größenordnungen und Trägerschaften flächendeckend angewiesen. Die Pandemie hat gezeigt, dass die Kliniken auch auf höchste Belastungen vorbereitet sein müssen. Dazu brauchen sie finanzielle Sicherheit und verlässliche Rahmenbedingungen. Beides wird es geben durch
- den Wegfall unnötiger Regulierungen und Bürokratieabbau. Dazu gehört vor allem, die Personalverantwortung an die Kliniken zurückzugeben. Ein Expertenbeirat für Entbürokratisierung und Digitalisierung sollte konkrete, lösungsorientierte und nachhaltige Strategien für diese Bereiche entwickeln.
- die Stärkung der Pflege. Examinierte Pflege muss durch das Zusammenwachsen ärztlicher und pflegerischer Aufgabenbereiche aufgewertet werden (Substitution).
- die Weiterentwicklung der DRG-Vergütung – nicht ihre Abschaffung. Dazu gehört es, die Vergütung an der Qualität der Behandlung zu orientieren, Vorhaltekosten pauschal und nicht fallbezogen zu erstatten, Krankenhäuser ambu- lant zu öffnen und neue Vergütungssysteme in Modellregionen zu erproben („Regionale Gesundheitsbudgets“).
- die Sicherstellung der Investitionskostenfinanzierung. Dafür muss in jedem Land das vom InEK berechnete landesspezifische Investitionsvolumen erreicht werden. Dazu können auch alternative Finanzierungsmodelle diskutiert werden.
- die verstärkte Entwicklung und Nutzung von Ergebnisqualitätsindikatoren. Wann immer möglich, sollten diese die Grundlage für die Messung des Behandlungserfolgs sein.
- die Vereinfachung der MDK-Abrechnungsprüfungen. Das MDK-Reformgesetz, die Weiterentwicklung des MD als neutrale Institution und die Begrenzung der Prüfquote waren richtig, gehen aber nicht weit genug.
Erfordernisse für Reha und Vorsorge
Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen übernehmen eine unverzichtbare Rolle in der Gesundheitsversorgung kranker und von Krankheit oder Behinderung bedrohter Menschen. Sie fördern Teilhabe und helfen, Pflegebedürftigkeit und Erwerbsminderungsrenten zu vermeiden. Deshalb müssen Reha und Vorsorge gestärkt werden durch
- Wegfall des Genehmigungsvorbehalts. Erforderlich ist eine gesetzliche Grundlage, die den bedarfsgerechten und frühzeitigen Zugang zu Reha-Leistungen nach medizinischen Kriterien sichert.
- Festigung der Patient:innen-Rechte. Für ein wirkliches Wunsch- und Wahlrecht muss jede geeignete Reha-Einrichtung mit Versorgungsvertrag ohne Mehrkosten gewählt werden dürfen.
- Gesetzliche Einführung von Rahmenverträgen und Schiedsstellen. Hierzu ist im SGB IX eine Grundlage für die Vereinbarung von Rahmenverträgen zwischen den Verbänden der Reha-Leistungserbringer und Reha-Träger zu schaffen. Erforderlich sind auch trägerübergreifende Schiedsstellen für Vergütungs- und Vertragsverhandlungen im SGB IX.
- Nachrangigkeit abschaffen. Im SGB V sollte geregelt werden, dass die Nachrangigkeit der medizinischen Reha gegenüber der ambulanten ärztlichen Krankenbehandlung entfällt. Ebenso wie die Nachrangigkeit der stationären Reha gegenüber der ambulanten Reha.
- Verbesserung der Vergütungsgrundlagen. Versorgungsverträge für Reha-/Vorsorgeeinrichtungen müssen zukünftig Vergütungsregelungen mit Geltung für alle gesetzlichen Krankenkassen enthalten. Einzelvertragliche Vergütungsregelungen sollen weiterhin möglich sein. Reha-Einrichtungen müssen auch als Kollektiv Versorgungs- und Vergütungsverträge mit den Krankenkassen abschließen können.
- Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zulassen. Reha-Kliniken eignen sich sehr gut als Ausbildungsträger, dürfen bisher aber nur eingeschränkt ausbilden. Durch entsprechende Änderung der Ausbildungsgesetze könnten jährlich 10.000 Pfleger:innen, Ärzt:innen und Therapeut:innen zusätzlich ausgebildet werden.
- Fokus auf die Ergebnisqualität richten. Messung der Behandlungsergebnisse und Rehabilitandenzufriedenheit müssen weiterentwickelt und im Public Reporting klarer abgebildet werden. Dazu braucht es gesetzliche Vorgaben.
Vertrauen fördert Verantwortung
Seine gesundheitspolitischen Forderungen und Lösungsvorschläge hat der BDPK in einem Positionspapier mit dem Titel „Vertrauen fördert Verantwortung“ zusammengefasst. Das Papier wurde im Vorfeld der Bundestagswahl an die Politik adressiert und ist unter www.bdpk.de bveröffentlicht.