Wie das Bayerische Gesundheitsministerium mitteilt, ist der Härtefallfonds ein vollständig aus Landesmitteln finanziertes Hilfspaket. Es soll den Einrichtungen dort durch die Krise helfen, wo die Maßnahmen der Bundesregierung nicht greifen. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek kritisiert, dass die Bundeshilfen nur zur Abmilderung von unmittelbar energiekostenbedingten Mehrbelastungen dienen. „Gerade für Krankenhäuser sowie für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen stellt allerdings vor allem der drastische Anstieg der weiteren Sachkosten eine – zum Teil noch weitaus größere – Belastung dar“, so der Minister. Er fordert deshalb: „Es wäre die Aufgabe des Bundes, ordnungspolitisch einzugreifen und auch hier, im Zusammenwirken mit den Kostenträgern, für einen Inflationsausgleich zu sorgen.“ Bayern wolle die Einrichtungen in dieser schwierigen Situation nicht alleinlassen. Deshalb sorge der Freistaat für eine Abfederung solcher Sachkostensteigerungen, die nicht durch das Hilfsprogramm des Bundes abgedeckt werden.
Der bayerische Härtefallfonds sieht 100 Millionen Euro für Krankenhäuser sowie weitere jeweils 30 Millionen Euro für Vorsorge- und Reha-Einrichtungen und den Bereich ambulanter Pflege- und Unterstützungsangebote vor. Die Hilfe ist auf zwei Millionen Euro pro Krankenhausträger gedeckelt. Die Umsetzung soll einfach und verständlich ausgestaltet werden und im ersten Quartal 2023 starten.
Die Hilfe von der Landesregierung findet bei den Einrichtungen breite Zustimmung und sorgt für Erleichterung. Die Hauptgeschäftsführerin des Verbands der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA), Dr. Ann-Kristin Stenger, dankt dem Gesundheitsministerium: „Die Hilfen, die jetzt vom Freistaat kommen, lägen eigentlich in der Verantwortung des Bundes und der Kostenträger. Umso mehr sind wir dem bayerischen Gesundheitsministerium dankbar für die unbürokratische und jetzt hoffentlich schnellstmögliche Unterstützung. Sie wird den Einrichtungen in der aktuellen, extrem schwierigen Lage wirklich helfen.“
Ein Wermutstropfen sei, dass reine Privatkliniken – privat getragene Einrichtungen, die ausschließlich Privatpatienten behandeln – keine Berücksichtigung fänden. Auch die ambulante Reha werde leider nicht berücksichtigt. Zugleich stellt Stenger klar: „Die Hilfen aus Bayern sind auf 2023 begrenzt. Es ist unerlässlich, dass Bund und Kostenträger so schnell wie möglich wieder ihrer Pflicht nachkommen, für eine ausreichende und verlässliche Finanzierung der Betriebskosten zu sorgen.“
Die hierzu vom VPKA herausgegebene Pressemitteilung können Sie hier herunterladen.