Nach Ampel-Aus: Privatkliniken fordern Aufschub der Krankenhausreform

Nach dem Ende der Ampel-Regierung fordert der BDPK einen Aufschub des Mitte Oktober beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG): „Das KHVVG mit seinen diversen handwerklichen Mängeln darf jetzt nicht einfach vom Bundesrat mit Torschlusspanik durchgewunken werden“, sagte der BDPK-Präsident Dr. Hans-Heinrich Aldag.

Aus Sicht des BDPK enthält das KHVVG zwar durchaus gute Ansätze, darunter eine bundeseinheitliche Planungssystematik nach Leistungsgruppen. „Das allein reicht aber nicht, um die Krankenhauslandschaft zu konsolidieren und die Spezialisierung der Krankenhäuser zu fördern“, so Aldag weiter. Oberste Priorität habe eine kostendeckende Finanzierung der Krankenhäuser. Zudem muss nach Einschätzung des BDPK die Vorhaltefinanzierung ohne Fallzahlbezug ausgestaltet werden. Sinnvolle Reformansätze, wie eine in Länderverantwortung verbleibende Krankenhausplanung nach einer bundeseinheitlichen Systematik von Leistungsgruppen können aus dem KHVVG übernommen werden und in einen neuen Kontext der Krankenhausreform gestellt werden. Die Bundesländer müssen für die Krankenhausplanung die Letztverantwortung behalten. Außerdem müsse die Bürokratie in den Krankenhäusern wirksamer abgebaut und die Mitarbeitenden stärker entlastet werden.

Der BDPK-Präsident appellierte daher an die Bundesländer, das KHVVG an den Vermittlungsausschuss des Bundestages zu überweisen: „Das Gesetz jetzt in Kraft treten zu lassen, würde nicht nur der gesundheitspolitischen Glaubwürdigkeit schaden“, sagte Aldag, „sondern würde weder den Krankenhäusern noch den Patienten helfen.“